Thüringen vor Gericht: Wer zahlt die Kali-Kosten? Entscheidung steht an!

Thüringen klagt gegen die alleinigen Kosten für Kali-Altlasten. Verhandlung am 26. Juni in Leipzig könnte entscheidend sein.
Thüringen klagt gegen die alleinigen Kosten für Kali-Altlasten. Verhandlung am 26. Juni in Leipzig könnte entscheidend sein. (Symbolbild/NAG)

Thüringen vor Gericht: Wer zahlt die Kali-Kosten? Entscheidung steht an!

Leipzig, Deutschland - Thüringen steht vor einem entscheidenden Gerichtstermin: Am 26. Juni 2025 wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber verhandeln, ob das Land weiterhin die alleinige Kostenlast für die Sicherungsarbeiten an stillgelegten Kali-Gruben tragen muss. Die finanziellen Belastungen sind enorm und belaufen sich jährlich auf bis zu über 20 Millionen Euro, die an den Bergbaukonzern Kali+Salz fließen, um umfassende Altlasten aus der Zeit der DDR zu sanieren. Diese Arbeiten sind notwendig, um potenzielle Einsturzgefahren durch die Hohlräume zu vermeiden, die aus dem Kali-Abbau resultieren. Laut Antennen Thüringen ist der Ausgang des anstehenden Urteils ungewiss, doch Umweltminister Tilo Kummer hofft auf eine Rückkehr des Bundes zur Kostenteilung, nachdem die bisherigen Verträge als unzureichend erachtet werden.

Bereits seit 2017 geht Thüringen in Vorleistungen, da die Kostenprognosen aus einem 1998 abgeschlossenen Generalvertrag mit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nicht annähernd den tatsächlichen finanziellen Aufwand abdecken. Während ursprünglich von 675 Millionen Euro für die dringend notwendigen Sicherungsarbeiten ausgegangen wurde, liegen die tatsächlichen Kosten mittlerweile bei geschätzten 750 Millionen Euro. Kummer betont die Tragweite dieser Thematik für das Land: „Die Zahlungen stellen eine massive finanzielle Belastung dar, die etwa 10% unseres Jahresetats im Ministerium ausmacht“, erläutert er weiter.

Der Streit um die Finanzierung

Thüringen hat als Reaktion auf die finanzielle Situation vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, um eine Beteiligung des Bundes an den Sanierungskosten zu erreichen, allerdings wurde dieses Anliegen abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass Thüringen nicht nachweisen konnte, dass eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Kostenübernahme besteht. Auch ein ähnliches Ansinnen aus Sachsen wurde zurückgewiesen, wie die Welt berichtete. Die Haltung des Bundes, der die aktuellen Klagepunkte nicht für ausreichend hält, wird von Thüringer Politikern heftig kritisiert.

Minister Tilo Kummer plant, das Thema noch einmal auf die Agenda zu setzen, da die jährlichen Kosten für die Sicherungsarbeiten in den Gruben Springen und Merkers bei 16 bis über 20 Millionen Euro liegen. Der Bezirksverband der Grünen in Thüringen drängt darauf, dass der Bund endlich wieder Verantwortung übernimmt. Sachsen und Sachsen-Anhalt haben bereits vorteilhaftere Klauseln in ihren Altlasten-Generalverträgen, die eine bessere Kostenübernahme für vermutete Altlasten vorsehen.

Die Sorgen um die Zukunft

Thüringen spricht nicht ohne Grund von drohenden „Ewigkeitskosten“. Die Problematik wird durch zusätzliche Schwierigkeiten, wie etwa einen Wassereinbruch in der Grube Springen, verschärft. Hier zeigt sich erneut, wie wichtig eine schnelle Klärung in der Finanzierungsfrage ist – nicht nur für das Land selbst, sondern auch für die künftige Umwelt. Thüringens Umweltminister Bernhard Stengele positioniert sich klar, wenn es heißt: „Die Kosten für die Beseitigung von Altlasten dürfen nicht allein vom Land getragen werden.“ Der Druck auf den Bund steigt, denn die Verantwortung für die sanierungsbedürftigen ehemaligen Staatsbetriebe der DDR bleibt ein ungelöstes Problem.

Während das Gericht eine endgültige Entscheidung treffen wird, bleibt abzuwarten, ob Thüringen die Unterstützung, die es benötigt, endlich zurückbekommt. Die aktuelle Situation ist nicht nur ein finanzielles, sondern auch ein ökologisches Dilemma, das die Zukunft der Region maßgeblich beeinflussen könnte.

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OrtLeipzig, Deutschland
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