Sonnenschutz im Wartburgkreis: Arbeitgeber in der Pflicht!
Sonnenschutz im Wartburgkreis: Arbeitgeber in der Pflicht!
Wartburgkreis, Deutschland - Die Sonne brennt, die Temperaturen steigen und die Sommerzeit lockt viele Menschen nach draußen – insbesondere diejenigen, die in Berufen unter freiem Himmel tätig sind. Im Wartburgkreis gibt es jetzt einen speziellen Aufruf der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) zu einem „Sommer-Schutz-Modus“. Dieser richtet sich an Arbeitgeber, die einen umfassenden Plan zum Sonnen-Arbeitsschutz für ihre Mitarbeiter entwickeln sollen.
Ralf Eckardt von der IG BAU Thüringen betont die Dringlichkeit der Maßnahme: „Sonnenschutz ist essentiell!“ Besonders gefährdete Berufsgruppen wie Bauarbeiter, Dachdecker, Garten- und Landschaftsbauer sowie Erntehelfer sind gefordert, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Arbeitgeber werden aufgefordert, eine Wasser- und Sonnencreme-Flatrate anzubieten, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter regelmäßig ausreichend trinken und sich eincremen können.
Wichtige Maßnahmen für den Sonnenschutz
Ein klarer Plan für den Sonnenschutz ist unerlässlich. Die Gewerkschaft hat diesbezüglich einige wichtige Punkte ins Rennen geworfen. Regelmäßige Trinkpausen sind unabdingbar; alle 15 bis 20 Minuten sollte ein volles Glas Wasser oder kalter Tee bereitstehen. Zudem ist das Eincremen mit Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor, idealerweise LSF 50+, notwendig, wobei eine Nachcreme alle zwei Stunden empfohlen wird.
Aber nicht nur Sonnencreme und Wasser spielen eine Rolle. Auch die richtige Kleidung schützt. UV-blockierende Kleidung ist zum Beispiel wichtig, ebenso wie luftdurchlässige Bauarbeiterhelme mit Nackenschutz. Sonnenbrillen sollten Teil der „UV-Arbeitsschutzkleidung“ sein. Der gezielte Aufenthalt im Schatten während der gefährlichsten Sonnenstunden zwischen 12 und 14 Uhr kann zudem schwere gesundheitliche Folgen vermeiden.
Gesundheitsrisiken verstehen
Die Gefahren der UV-Strahlung sind vielfältig. Sie reichen von Sonnenbrand über Augenschäden und Hitzeschlag bis hin zu ernsthaften Erkrankungen wie Hautkrebs. Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist es entscheidend, dass Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in ihre Gefährdungsbeurteilung einbeziehen, besonders für Mitarbeiter, die mehr als 15 Minuten direkter Sonne ausgesetzt sind. Technisch-organisatorische Maßnahmen sollten in Kombination mit persönlichem Schutz umgesetzt werden.
Das Präventionsprinzip, das technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen umfasst, ist dabei die Basis jeder Sicherheitsstrategie. Abschattungen und schattige Plätze für Pausen sind wichtige technische Maßnahmen, während organisatorische Vorkehrungen wie das Vermeiden längerer Aufenthalte in der starken Sonneneinstrahlung zwischen 10 und 15 Uhr als dringend erforderlich angesehen werden.
Die BGW gibt klare Empfehlungen ab: Tätigkeiten sollten in die kühleren Morgenstunden verlagert und regelmäßige Pausen einhalten werden. Zudem raten die Experten, geeignetes Material wie geeignete Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass das personal mit sonnen- und hautschützenden Produkten vertraut ist.
Gesundheitsrisiken durch UV-Strahlung und die Zunahme an Sonnentagen infolge des Klimawandels erhöhen die Exposition der Arbeitnehmer. Ein Anstieg der Hautkrebserkrankungen in den letzten 20 Jahren ist alarmierend und erfordert schnelles Handeln und umfassende Schutzmaßnahmen. Die Gesundheit der Mitarbeiter sollte immer an erster Stelle stehen, und die Unternehmen sind gefordert, ihren Teil dazu beizutragen.
Informationen über UV-Strahlung und Schutzmaßnahmen sind auf den Portalen der DGUV und der BGW verfügbar. Arbeitgeber sind gut beraten, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten und sich umfassend zu informieren, um nicht nur die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, sondern auch das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter langfristig zu sichern.
Umso wichtiger ist es, dass Firmen im Wartburgkreis und darüber hinaus aktiv werden, um den Empfehlungen der IG BAU zu folgen. Eine gut umgesetzte Strategie stellt nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung dar, sondern schützt auch die wertvollste Ressource eines Unternehmens: seine Mitarbeiter.
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Ort | Wartburgkreis, Deutschland |
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