Verfassungsgericht Thüringen: AfD kämpft gegen Zulassungsregelung für Juristen

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Der Thüringer Verfassungsgerichtshof verhandelt am 10.09.2025 über die AfD-Klage zur Zulassung von Jurastudenten.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof verhandelt am 10.09.2025 über die AfD-Klage zur Zulassung von Jurastudenten.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof verhandelt am 10.09.2025 über die AfD-Klage zur Zulassung von Jurastudenten.

Verfassungsgericht Thüringen: AfD kämpft gegen Zulassungsregelung für Juristen

Am Mittwoch wird es in Weimar spannend: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof berät über eine heikle Angelegenheit, die nicht nur juristische Kreise, sondern auch die Politik in Aufregung versetzt. Anlass ist ein Normenkontrollverfahren, das von der AfD-Landtagsfraktion angestoßen wurde. Es geht um die umstrittene Regelung im Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst.

Diese Regelung erlaubt es, Bewerbern die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst zu verweigern, wenn sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (fdGO) im Sinne des Grundgesetzes arbeiten. Laut Welt will die AfD feststellen lassen, dass diese Vorschrift gegen die Thüringer Verfassung verstößt und somit nichtig ist.

Kontext und Bedenken

Die Regelung, die im Dezember 2022 eingeführt wurde, steht aktuell im Fokus einer intensiven rechtlichen Diskussion. Sowohl in Thüringen als auch bundesweit wird seit Jahren über die Verfassungstreue von Rechtsreferendaren gestritten. Ein bekanntes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im vergangenen Jahr hat gezeigt, dass Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst Mindestanforderungen an die Verfassungstreue erfüllen müssen. Dabei wurde in einem speziellen Fall die Eignung eines Mitglieds der Partei “Der III. Weg” infrage gestellt, das sich aktiv gegen die fdGO gewandt hatte. Diese Entscheidung bekräftigte, dass politische Aktivitäten und Mitgliedschaften in als extremistisch eingestuften Parteien zu einer negativen Beurteilung der Eignung führen können, wie LTO betont.

Besonders pikant ist, dass das Verwaltungsgericht Koblenz in einem weiteren Fall einem Diplomjuristen, der zeitweise Mitglied der AfD-Jugendorganisation war, die Zulassung zum Referendariat verweigerte, weil er menschenverachtende Texte veröffentlicht hatte. Dieser Prozess zeigt, wie ernst die Thematik genommen wird und dass die Grenzen für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst strenger gezogen werden, wenn Zweifel an der Verfassungstreue bestehen.

Das Urteil und seine Folgen

Das Bundesverwaltungsgericht entschied in einem weiteren Fall, dass die Ablehnung eines Antrags auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst aufgrund verfassungsfeindlicher Aktivitäten rechtens war. Der Kläger hatte insgesamt nicht die Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht erfüllt und konnte sich im Verfahren nicht durchsetzen. Die vorliegende Regelung ärgert die AfD, die sie für verfassungswidrig hält. Diese Einschätzung soll nun am 10. September geprüft werden. So wird die jüngste Verhandlung im Thüringer Verfassungsgerichtshof mit Spannung erwartet, und viele Beobachter warten auf das, was jetzt auf der rechtlichen Agenda steht.

Die Geschäftsführer der politisch engagierten Parteien und juristischen Institutionen werden sich genau anschauen, wie der Verfassungsgerichtshof sich zu dieser umstrittenen Regelung äußern wird. Ein klare Einschätzung wird möglicherweise nicht nur Thüringen betreffen, sondern könnte landesweit wegweisend für die Ausbildung zukünftiger Juristen sein.