Richter entscheiden: PVG-Dienstpläne dürfen nur mit Zustimmung geändert werden!

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Betriebsrat der PVG Weimarer Land gewinnt Prozess gegen unilaterale Dienstplanänderungen, Gericht urteilt für Mitbestimmung.

Betriebsrat der PVG Weimarer Land gewinnt Prozess gegen unilaterale Dienstplanänderungen, Gericht urteilt für Mitbestimmung.
Betriebsrat der PVG Weimarer Land gewinnt Prozess gegen unilaterale Dienstplanänderungen, Gericht urteilt für Mitbestimmung.

Richter entscheiden: PVG-Dienstpläne dürfen nur mit Zustimmung geändert werden!

Ein erfreuliches Urteil für die Mitarbeiter der Personenverkehrsgesellschaft (PVG) Weimarer Land bringt Hoffnung in die oft angespannten Arbeitsbedingungen. Wie die MDR berichtet, hat der Betriebsrat in einem Rechtsstreit gegen die Geschäftsführung gesiegt. Das Erfurter Arbeitsgericht entschied, dass Dienstpläne nur noch in Absprache und mit Zustimmung aller Beteiligten geändert werden dürfen.

Diese Entscheidung ist kein Pappenstiel! Sollte die Geschäftsführung gegen das Urteil verstoßen, droht ihr sogar ein Ordnungsgeld. Ausnahmen gelten lediglich in Notfällen, was bedeutet, dass die Rechte der Mitarbeiter bei der Dienstplangestaltung jetzt gestärkt wurden.

Ein jahrelanger Konflikt

Der Konflikt zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung dauert bereits seit 2023 an. Vor Gericht wurde angeprangert, dass genehmigte Dienstpläne immer wieder ohne Rücksprache geändert wurden, was nicht nur für die Fahrer stressig war, sondern auch oft zu Überstunden führte. Das Gericht sah hierin einen klaren Verstoß gegen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.

Gemäß § 87 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes haben Betriebsräte ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung von Dienst- und Schichtplänen. Dazu gehört auch die Festlegung der Arbeitszeiten, was eine tiefere Einbindung der Arbeitnehmer in die Planung ihrer Arbeitsabläufe gewährleistet.Die Betriebsratskanzlei erklärt, dass diese Mitbestimmung auch für Teilzeitkräfte gilt und selbst bei spontanen Änderungen aufgrund von Krankheit oder Urlaub der Betriebsrat informiert werden muss. Andernfalls ist die Änderung rechtswidrig.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Das Urteil des Erfurter Gerichts ist ein klarer Schlag für die bisherige Praxis der PVG, die Änderungen ohne Zustimmung des Betriebsrats vornahm. Eines ist klar: Das Urteil ist endgültig und kann nicht angefochten werden, was den Weg für eine bessere Kommunikation zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung ebnet.

Doch es bleibt abzuwarten, wie die Geschäftsführung auf dieses Urteil reagieren wird. Eine faktische Einigung zwischen beiden Seiten könnte helfen, die Arbeitsbedingungen für die Fahrer langfristig zu verbessern. ArbeitnehmerInnen dürfen jetzt darauf hoffen, dass ihr Mitspracherecht tatsächlich ernst genommen wird und ihre Stimmen Gehör finden.

In einer Zeit, in der viele Unternehmen ihre Mitarbeitenden als wertvollstes Kapital betrachten, scheint dieser Prozess ein weiterer Schritt in die richtige Richtung zu sein. Alle Beteiligten sind jetzt gefordert, gemeinsam an einem Strang zu ziehen – nicht nur für ein gutes Arbeitsklima, sondern auch für die Zufriedenheit und Effizienz am Arbeitsplatz.