Warnstreiks in Norddeutschland: Brauereien stehen still!

Warnstreiks in norddeutschen Brauereien: NGG fordert 6% Lohnerhöhung. Streikbeginn heute, 6 Uhr, in Jever, Hamburg und Lübz.
Warnstreiks in norddeutschen Brauereien: NGG fordert 6% Lohnerhöhung. Streikbeginn heute, 6 Uhr, in Jever, Hamburg und Lübz. (Symbolbild/NAG)

Warnstreiks in Norddeutschland: Brauereien stehen still!

Jever, Deutschland - Am 11. Juni 2025 finden in norddeutschen Brauereien wieder Warnstreiks statt, die von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) initiiert wurden. Grund für den Ausstand ist die ausbleibende Einigung in der Tarifrunde. Die NGG ruft die Beschäftigten ab heute zu einem 24-stündigen Warnstreik in Jever und zu 48 Stunden in Hamburg und Lübz auf. Die Warnstreiks beginnen mit der Frühschicht um 6 Uhr, während eine Streikkundgebung in Jever um 9 Uhr vor dem Werkstor geplant ist.

Betroffene Brauereien umfassen die Carlsberg-Brauerei in Hamburg, bekannt für die Marken Holsten und Astra, die Brauerei Lübz in Mecklenburg-Vorpommern sowie das Friesische Brauhaus zu Jever in Niedersachsen. Die Gewerkschaft fordert eine Lohnerhöhung von 6 % bei einer Laufzeit von einem Jahr. Das Arbeitgeberangebot liegt bislang bei 3,7 % und ist in zwei Stufen bei einer Laufzeit bis Ende 2026 strukturiert. In Jever gibt es zudem einen eigenen Haustarif, wo die NGG sogar 7 % für ein Jahr verlangt. Die Arbeitgeber bieten dort 4,2 % in zwei Stufen über zwei Jahre an.

Hintergründe der Tarifkonflikte

Die Verhandlungsführerin der NGG, Johanna Waldeck, beschreibt die derzeitige Situation als äußerst angespannt und teilte mit, dass es noch nie so verhärtete Fronten gegeben habe. Obgleich beide Parteien zuletzt leichte Annäherungen zeigten, blieb eine Einigung bislang aus. Die Hoffnung auf eine Lösung bleibt jedoch, da in der Branche ein Abschluss für Juli angestrebt wird. Bereits Ende Mai kam es zu 24-stündigen Warnstreiks, die jedoch ohne nennenswerte Produktionsausfälle verliefen.

Der Rechtsrahmen für Streiks in Deutschland ist durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) verankert, welches Gewerkschaften das Recht zuspricht, Vereinigungen zur Durchsetzung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu bilden. Arbeitskämpfe, zu denen auch Streiks gehören, sind zentrale Instrumente, um Forderungen durchzusetzen, auch wenn sie nicht explizit im GG erwähnt werden. Der Arbeitskampf wird durch Richterrecht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) geregelt, obgleich ein konkretes Gesetz zur Regelung von Streiks bislang nicht existiert.

Rechtslage und Streikformen

Streiks sind vor allem dann verfassungsrechtlich geschützt, wenn sie die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses betreffen und zur Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen eingesetzt werden. Unterschiedliche Formen von Streiks, wie Angriffs- und Abwehrstreiks sowie Unterstützungsstreiks, werden von den rechtlichen Vorgaben umrahmt. Dennoch genießen wilde Streiks, die nicht von Gewerkschaften organisiert sind, keinen Schutz. Beamte, Soldaten und Richter sind gemäß gesetzlicher Bestimmungen ebenfalls vom Streikrecht ausgeschlossen.

In Deutschland spielt die Tarifautonomie eine entscheidende Rolle zur Wahrung des sozialen Friedens, wobei der Staat eine neutrale Haltung in Tarifangelegenheiten einnehmen muss. Eingriffe des Staates in Tarifkonflikte sind rechtlich unzulässig, was die Grundlage für die aktuellen Verhandlungen bildet.

Die Situation in den norddeutschen Brauereien bleibt angespannt, und die kommenden Tage könnten entscheidend für die weiteren Entwicklungen im Tarifkonflikt sein. Während die NGG auf eine substantielle Lohnerhöhung hofft, bleibt abzuwarten, ob ein Kompromiss gefunden werden kann, der für beide Seiten tragbar ist.

Für weitere Informationen zu den Streiks in den norddeutschen Brauereien, siehe die Berichterstattung von FAZ und Börsennews. Eine Diskussion über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Streiks findet sich zudem in der bpb.

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OrtJever, Deutschland
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