Ehemaliger Babysitter in Planegg: 362-facher Missbrauch aufgedeckt!

Ehemaliger Babysitter in Planegg: 362-facher Missbrauch aufgedeckt!
Planegg, Deutschland - Am 10. Juni 2025 wurde ein 37-Jähriger vom Landgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Der Angeklagte wurde in 362 Fällen des sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen, darunter auch schwerer sexueller Missbrauch von Kindern. Der Prozess hatte im März begonnen, das Urteil wurde am vergangenen Freitag gefällt. Insgesamt waren dem Angeklagten 993 Taten zur Last gelegt worden, von denen er sich in einer Vielzahl nicht schuldig bekannte. Bei der Verhandlung stellte sich heraus, dass die Vorwürfe den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen, von Kindern sowie den Besitz kinderpornografischer Inhalte umfassten.
Die Richter betonten die Schwere der Taten und ordneten zusätzlich die Unterbringung in Sicherungsverwahrung an. Diese Maßnahme gilt als „die schärfste Axt der Justiz“, wie der Vorsitzende Richter erklärte. Sicherungsverwahrung ist kein Strafmaß, sondern wird ergänzend zur ausgeurteilten Haftstrafe angeordnet. Sie kann dazu führen, dass Betroffene nach Verbüßung der Freiheitsstrafe für den Rest ihres Lebens in ihren Freiheitsrechten erheblich beschränkt bleiben, wenn sie als gefährlich für die Allgemeinheit gelten. Ein entsprechendes Gutachten, das auf der Untersuchung durch einen psychiatrischen Fachmann basiert, ist hier entscheidend.
Schockierende Hintergründe
Der Angeklagte, der sich als Psychologe ausgab, war als Babysitter engagiert worden. Die Übergriffe traten auf, während der Junge teilweise in der Wohnung des Beschuldigten lebte oder ihre gemeinsamen Nächte verbrachte. Dies zeigt, wie zerbrechlich die Vertrauensverhältnisse in solchen Konstellationen sein können. Erst im Jahr 2023 vertraute sich das Opfer einer Mitstudentin an, was schließlich zur Festnahme des Angeklagten führte. Diese wurde Anfang 2024 in München vollzogen, wobei bei der Festnahme auch kinderpornografisches Material sichergestellt wurde.
Zu den Straftaten zählen unter anderem 624 Fälle sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, 24 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern und 345 Fälle schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. In der endgültigen Verurteilung wurde auch der Besitz von kinderpornografischen Inhalten mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten geahndet.
Gesellschaftlicher Kontext
Die Zahlen solcher Delikte sind alarmierend. Laut aktuellen Statistiken gab es im Jahr 2024 in Deutschland rund 128.000 erfasste Sexualdelikte, ein neuer Höchststand. Dies stellt einen umfassenden Anstieg seit den letzten Jahren dar, der durch ein höheres Anzeigeverhalten und gestiegene Sensibilität in der Gesellschaft begünstigt wurde. Die Dunkelziffer dürfte jedoch hoch bleiben, da viele Opfer aufgrund von Scham oder Angst vor Schuldvorwürfen geschwiegen haben. In rund 91 Prozent der Fälle waren Frauen die Opfer, insbesondere im Alter von 14 bis 20 Jahren.
Die Anklagen und Urteile in solchen Fällen sind Teil einer breiten Diskussion über den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Notwendigkeit, präventive Maßnahmen zu ergreifen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Sicherungsverwahrung keine verfassungsrechtlichen Höchstfristen kennt, was die Besorgnis über die langfristigen Folgen für verurteilte Sexualstraftäter weiter verstärkt.
Die Rechtslage zu Sexualdelikten erfordert umfassende Bewertungen, um sicherzustellen, dass ähnliche Taten in Zukunft verhindert werden können. Der Fall des 37-Jährigen erinnert uns daran, wie wichtig es ist, solche Vorfälle ernst zu nehmen und notwendige Schritte zu unternehmen, um die Gesellschaft zu schützen.
Der Verteidiger des Angeklagten hat bereits Revision angekündigt, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
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Ort | Planegg, Deutschland |
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