12-Jähriger erleidet Schussverletzung – Racheakt unter Jugendlichen?

Ein 14-Jähriger schoss einen 12-Jährigen in Dietingen. Prozessbeginn am 13. Juni. Damians Zustand bleibt kritisch.
Ein 14-Jähriger schoss einen 12-Jährigen in Dietingen. Prozessbeginn am 13. Juni. Damians Zustand bleibt kritisch. (Symbolbild/NAG)

Dietingen, Deutschland - Am 15. Dezember 2024 kam es in Dietingen zu einem tragischen Vorfall, bei dem der 12-jährige Damian schwer verletzt wurde. Er wurde von einem 14-jährigen Freund mit einer Pistole in den Kopf geschossen. Dieser Akt der Gewalt geschah in der Wohnung des Täters, wo offenbar zwei geladene Pistolen bereitgelegt waren. Damian wurde nach dem Vorfall ins Koma versetzt und musste sich einer Notoperation unterziehen, um mögliche Hirnblutungen zu vermeiden. Die Kugel hatte sein rechtes Auge zerstört und trat durch die linke Schläfe aus, wobei auch der Sehnerv des linken Auges irreparabel geschädigt wurde. Wie [Schwäbische] berichtet, ist Damian nach über vier Monaten in der Klinik im Mai 2025 zu seiner Familie zurückgekehrt, jedoch bleibt er blind.

Aktuell gibt es Unklarheiten über die genauen Abläufe des Vorfalls. Obwohl Damian sich an Teile des Geschehens erinnern kann, ist ihm eine aussagekräftige Kommunikation nicht möglich. Die Anklageschrift deutet darauf hin, dass es sich um einen Akt der Rache handelte, da die Beziehung zwischen Damian und der Schwester des Angeklagten beendet worden war. Der 14-Jährige, der die Tat beging, soll sich nun im Juni vor dem Landgericht Rottweil verantworten. Ihm droht eine mögliche Haftstrafe von bis zu zehn Jahren, wobei das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden wird. Das Urteil wird für Mitte Juli erwartet.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Jugendliche

In Deutschland gilt für Straftaten, die von Jugendlichen begangen werden, das Jugendstrafrecht. Dieses berücksichtigt, dass die persönliche Entwicklung von Jugendlichen noch nicht abgeschlossen ist, wodurch sie oft nicht die gleiche Verantwortungsreife besitzen wie Erwachsene. Das Ziel des Jugendstrafrechts ist die Verhinderung erneuter Straffälligkeit, statt der bloßen Bestrafung. Komplexe Faktoren wie soziale Benachteiligung, Gewalterfahrungen und deviante Freundeskreise spielen bei der Bewertung von Straftaten durch das Jugendgericht eine wesentliche Rolle, wie das [Bundesministerium der Justiz] erläutert.

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) legt fest, dass besonders auf das Alter und den Entwicklungsstand des Täters geachtet werden muss. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sowie Heranwachsende bis 21 Jahre, die in ihrer Entwicklung noch Jugendverhalten zeigen, fallen unter diesen rechtlichen Rahmen. Die Maßnahmen, die von Jugendgerichten ergriffen werden können, reichen von Erziehungsmaßnahmen bis hin zu Jugendstrafen, die bei Heranwachsenden sogar bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe betragen können.

Prävention von Jugendkriminalität

Das Bundesjugendministerium beschäftigt sich intensiv mit der Prävention von Kinder- und Jugendkriminalität, indem es Handlungsstrategien entwickelt und fundierte Diskussionen anregt. Die Daten zeigen, dass eine Mehrheit der tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen nur einmal straffällig wird, während ein kleiner Teil mehrere schwerwiegende Straftaten begeht. Um die Ursachen von Jugendkriminalität zu bekämpfen, wurden zahlreiche Konzepte zur Gewaltprävention etabliert, die die Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Polizei und Justiz stärken. Dies ist besonders relevant, da der 14-jährige Täter möglicherweise in einem schwierigen sozialen Umfeld aufgewachsen ist, wie [Bundesministerium für Familie] hervorhebt.

Die gesellschaftlichen Herausforderungen, mit denen viele Jugendliche konfrontiert sind, beleuchten die Notwendigkeit von frühzeitigen präventiven Maßnahmen. Diese sollen nicht nur auf die bestraften Taten reagieren, sondern auch zukünftige, potenziell gewalttätige Handlungen vermeiden.

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Ort Dietingen, Deutschland
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