19-Jähriger Ellwanger vor Gericht: Cannabis und Vandalismus im Fokus!

Ein 19-jähriger Ellwanger wurde wegen Joint und Vandalismus verurteilt. Gericht fordert Auflagen und Täter-Opfer-Ausgleich.
Ein 19-jähriger Ellwanger wurde wegen Joint und Vandalismus verurteilt. Gericht fordert Auflagen und Täter-Opfer-Ausgleich. (Symbolbild/NAG)

Wasseralfingen, Deutschland - In Ellwangen steht ein 19-jähriger Mann vor dem Jugendschöffengericht, nachdem er wegen des illegalen Konsums von Cannabis und Sachbeschädigung eines Bahnwartehäuschens angeklagt wurde. Das Gericht, wie schwaebische-post.de berichtet, musste sich mit zwei Vorfällen auseinandersetzen, die weitreichende Konsequenzen für den Angeklagten und die betroffene Gemeinschaft haben könnten.

Im April 2024 gab der Angeklagte einer 18-Jährigen einen Joint. Nach dem Konsum musste sie, wie sich später herausstellte, ins Krankenhaus eingeliefert werden. Der junge Mann gestand vor Gericht, der 18-Jährigen Cannabis angeboten zu haben, erklärte jedoch, er wüsste nicht, dass sie angetrunken war. Ein Freund, der bei dieser Gelegenheit anwesend war, bestätigte, dass beide gemeinsam geraucht hatten.

Zweiter Vorfall führt zu weiterer Anklage

Im Juni 2024, nur wenige Monate nach dem ersten Vorfall, beschädigte der Angeklagte, zusammen mit einem Komplizen, eine Scheibe am Wartehäuschen des Bahnhofs in Wasseralfingen. Auf die direkte Frage des Richters zu diesem Vorfall, gab er an, nicht nachgedacht zu haben. In dem zugrunde liegenden Verfahren wird auch ein Täter-Opfer-Ausgleich mit der Deutschen Bahn angestrebt. Die 18-Jährige konnte sich allerdings nicht genau daran erinnern, von wem der Joint stammte.

Ein Polizist erläuterte im Prozess die Aussagen zu dem ersten Vorfall, während die Jugendgerichtshilfe auf den langjährigen Cannabiskonsum des Angeklagten hinwies. Die Eltern hatten zuvor Hilfe für ihren Sohn gesucht, was das Gericht in seinen Überlegungen berücksichtigte. Richter Michael Schwaiger betrachtete das gemeinsame Rauchen als ein Überlassen des Joints.

Folgen des Cannabisgesetzes

Angesichts der Änderungen im rechtlichen Rahmen durch das neue Cannabisgesetz, das im August 2024 in Kraft trat, sind die Folgen solcher Delikte neu zu bewerten. Das Gesetz erlaubt Erwachsenen, bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf zu besitzen. Diese Gesetzesänderungen, wie strafrechtsiegen.de erläutert, haben direkte Auswirkungen auf die rechtliche Handhabung von Cannabisdelikten und stellen die Gerichte vor neue Herausforderungen.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Eilenburg zu einem ähnlichen Fall zeigt, dass das neue Cannabisgesetz einen Anpassungsbedarf für bereits rechtskräftige Urteile mit sich bringt. Bei Jugendlichen stehen erzieherische Maßnahmen im Vordergrund. In diesem Kontext wird deutlich, dass der erzieherische Gedanke im Jugendstrafrecht und die Einheitlichkeit der Rechtsfolgen auch hier von Bedeutung sind.

In einer Zeit, in der Cannabis in Deutschland zunehmend entkriminalisiert wird, bleibt zu beobachten, wie sich die Rechtsprechung weiterhin entwickeln wird, insbesondere hinsichtlich der Verkehrssicherheitsbestimmungen und der Regelungen für den Straßenverkehr. So wurden unter anderem neue THC-Grenzwerte eingeführt, die ab sofort die Fahrtüchtigkeit von Cannabis-Konsumenten betreffen, um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, wie bundesgesundheitsministerium.de beschreibt.

Für den Angeklagten in Ellwangen hat das Gericht schließlich entschieden, dass Jugendstrafrecht Anwendung finden soll. Die Auflagen umfassen einen Täter-Opfer-Ausgleich sowie 20 Stunden gemeinnützige Arbeit. Zudem wurde festgelegt, dass der Angeklagte an Suchtberatungen teilnehmen und innerhalb der nächsten sechs Monate zwei BTM-Screenings absolvieren muss, um seine Fortschritte zu überprüfen.

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Ort Wasseralfingen, Deutschland
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