21-Jähriger Kfz-Lackierer verurteilt: 3,5 Jahre Haft für schwere Vergewaltigung!

Ein Gericht in München verurteilt einen 21-jährigen Mann aufgrund schwerer Vergewaltigung und Körperverletzung zu 3,5 Jahren Haft.
Ein Gericht in München verurteilt einen 21-jährigen Mann aufgrund schwerer Vergewaltigung und Körperverletzung zu 3,5 Jahren Haft. (Symbolbild/NAG)

Unbekannt, Deutschland - Ein 21-jähriger Kfz-Lackierer wurde wegen schwerer Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil erging am 5. Juni 2025 und bezieht sich auf einen Vorfall, der Anfang März des Vorjahres stattfand. Das Opfer ist die 20-jährige ehemalige Freundin des Angeklagten, die ebenfalls als Kosmetikerin arbeitet. Während des gesamten Prozesses, der Mitte Mai begann, bestritt der Angeklagte die Tat vehement und äußerte, dass die Eltern seiner früheren Freundin ihn aufgrund seiner Hautfarbe abgelehnt hätten.

Der Vorfall, der zu dem Urteil führte, soll nach einem Streit, der durch den Alkoholkonsum des Angeklagtenangeheizt wurde, in einer Unterkunft für Geflüchtete stattgefunden haben. Nach dem Streit folgte die Frau dem Angeklagten, um die Auseinandersetzung zu klären. Im Zimmer des Angeklagten schloss dieser die Tür, entkleidete die Frau und bedrohte sie mit einem Messer. Es wird berichtet, dass er die Frau dreimal vergewaltigte. Ihrer Aussage nach, als sie um Hilfe rief, reagierte er mit Gewalt und schubste sie zu Boden.

Gerichtlicher Verlauf und Urteilsbegründung

Die Entscheidung des Gerichts wurde nach eingehender Prüfung der Beweise und der Glaubwürdigkeit des Opfers gefällt. Der Vorsitzende Richter Michael Schönauer stellte fest, dass das Gericht von der Glaubwürdigkeit der Frau überzeugt sei. Es wurde jedoch festgestellt, dass das Messer nicht während der Vergewaltigungen eingesetzt wurde, was eine Einstufung als schwere Vergewaltigung zur Folge hatte. Der Staatsanwalt hatte ursprünglich eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert, während der Verteidiger auf Freispruch plädierte und argumentierte, das Opfer sei in ihren Aussagen nicht konstant gewesen.

Eine besondere Rolle spielte in diesem Urteil die Reifeverzögerung des Angeklagten, die von einer Vertreterin der Jugendgerichtshilfe attestiert wurde. Deshalb fiel das Urteil nach Jugendstrafrecht, das Auflagen und einen Strafrahmen festlegt, der bis zu fünf Jahre Haft umfasst. In einem anderen Fall, der im Jugendstrafrecht behandelt wurde, wurden wegen sexueller Nötigung drei Jugendliche verurteilt, was die Relevanz und Anwendung von Jugendstrafrecht in solchen Fällen verdeutlicht, wie von Juraforum berichtet wird.

Ein alarmierendes Thema

Die Verurteilung wirft ein Schlaglicht auf die Problematik von Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Deutschland. Zwischen 2014 und 2024 stieg die Anzahl der polizeilich erfassten Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffe erheblich an, eine Entwicklung, die Sorgen bereitet und zeigt, dass der Umgang mit solchen Delikten auch in der juristischen Aufarbeitung weiterhin dringenden Handlungsbedarf erfordert. Dazu weist die Statistik des Bundeskriminalamtes auf alarmierende Zahlen hin, die auf Statista veröffentlicht wurden.

Der Verteidiger des Angeklagten kündigte bereits an, gegen das Urteil Revision einzulegen. Dies zeigt, dass der Fall noch nicht endgültig abgeschlossen ist und rechtliche Auseinandersetzungen wahrscheinlich fortgesetzt werden.

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Ort Unbekannt, Deutschland
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