Unter Druck: Frau kollabiert im Netto und bekommt 30-Euro-Strafe!

Frau kollabiert nach Einkauf in Herrlingen und erhält 30 Euro Strafe wegen Überschreitung der Parkdauer. Netto zeigt Kulanz.
Frau kollabiert nach Einkauf in Herrlingen und erhält 30 Euro Strafe wegen Überschreitung der Parkdauer. Netto zeigt Kulanz. (Symbolbild/NAG)

Herrlingen, Deutschland - Waltraud Heduschka, eine 82-jährige Frau, wollte am 19. März 2025 nur schnell im Netto-Markt in Herrlingen einkaufen. Nach dem Parken erlebte sie jedoch Kreislaufprobleme und sah sich gezwungen, ihren Hausarzt aufzusuchen. Dank einer medizinischen Behandlung mit Medikamenten und Infusionen stabilisierte sich ihr Zustand, sodass sie nach etwa dreieinhalb Stunden die Arztpraxis verlassen konnte.

Obwohl Heduschka sich der Höchstparkdauer von 90 Minuten bewusst war, war sie in dieser Situation der Meinung, dass ihr das Überziehen der Parkzeit aufgrund eines Notfalls zugestanden werden sollte. Der Parkplatz, den sie benutzt hatte, wird elektronisch überwacht. Bei Überschreitung der Parkdauer droht eine Vertragsstrafe von 30 Euro, die auch durch die Firma Parkdepot durchgesetzt wird. Nachdem Heduschka die Forderung erhalten hatte, zahlte sie diese umgehend.

Bemühungen um Kulanz

Ihr Sohn wendete sich per E-Mail an Parkdepot, um um Kulanz zu bitten, und fügte eine ärztliche Bescheinigung bei. Parkdepot wies jedoch klar darauf hin, dass eine kulante Regelung ausgeschlossen sei, da die Arztpraxis nicht zu den Partnern gehörte. Diese Antwort hinterließ bei Heduschka ein Gefühl der Missachtung, da sie sich in einer schwierigen Situation befand, und sie erwartete eine kundenfreundliche Lösung.

Johannes Mack, der Vorsitzende des VdK Ortsverbands Blaustein, intervenierte und schrieb einen Brief an die Geschäftsführung von Parkdepot, in dem er um Kulanz bat. Leider blieb auch diese Anfrage ohne positive Antwort, und Parkdepot hielt an seiner Position fest. Netto Marken-Discount, der Auftraggeber von Parkdepot, betonte, dass der Kundenservice für das Unternehmen hohe Priorität habe und die Überwachung der Parkplätze dazu dient, Missbrauch zu vermeiden. Christina Stylianou von Netto bedauerte, dass in diesem Fall keine kundenorientierte Lösung gefunden werden konnte, versprach aber, die bereits gezahlte Gebühr an Heduschka zu erstatten und die Mitarbeiter vor Ort zu sensibilisieren.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Immer mehr Supermärkte setzen auf private Firmen, um ihre Parkplätze zu überwachen, um sicherzustellen, dass diese nicht von Dauerparkern blockiert werden. Bei Parkverstößen können Fahrer mit Vertragsstrafen rechnen, die von den Parkplatzbesitzern festgelegt werden. Diese Verstöße werden jedoch nicht als reguläre Bußgelder behandelt, sondern als Zahlungsaufforderungen für Vertragsstrafen, wie bussgeldkatalog.org erläutert.

Die Rechte der Autofahrer sind dabei klar geregelt. Ein Widerspruch gegen eine Zahlungsaufforderung muss schriftlich und begründet erfolgen, wobei auch Unterlagen wie Fotos oder Zeugenaussagen hilfreich sein können. Aus einem ADAC-Artikel geht hervor, dass private Firmen wie ParkDepot, die mit Supermärkten kooperieren, berechtigt sind, Verstöße zu ahnden. Für diese Geschäfte gelten spezielle Bedingungen, die vom deutschen Bundesgerichtshof bestätigt wurden.

Insgesamt wird deutlich, dass die Überwachung von Parkplätzen in deutschen Supermärkten zunehmen wird, während die Rechte der Kunden sorgfältig abgewogen werden müssen, um eine faire und angemessene Behandlung zu gewährleisten. Die Situation von Heduschka wirft wichtige Fragen zur Balance zwischen Parkplatzüberwachung und dem Verständnis für individuelle Notsituationen auf.

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Ort Herrlingen, Deutschland
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