Aalener Drogenhändler verurteilt: 18 Monate Jugendstrafe für T.

Aalen, Deutschland - Ein 22-jähriger Deutscher aus Aalen wurde zu 18 Monaten Jugendstrafe verurteilt, nachdem er Drogen verkauft hatte. Der Angeklagte, T., ist kein Unbekannter, denn er ist Wiederholungstäter und befand sich zum Zeitpunkt der Tat bereits unter Bewährung. Laut Schwäbische Post wurde T. am 31. Januar 2024 am Kulturbahnhof in Aalen aufgegriffen, nachdem er rund 7 Gramm Kokaingemisch und 18 Gramm Marihuana an einen 14-Jährigen verkauft hatte.
T. versuchte während seiner Flucht vor der Polizei, weitere Drogen und Utensilien wegzuwerfen. Bei der Festnahme fanden die Beamten 18 Tütchen mit Betäubungsmitteln und etwa 750 Euro in bar bei ihm. In einem Schließfach entdeckten die Einsatzkräfte größere Mengen Drogen, Marihuana, ein Springmesser und eine Jacke. Trotz dieser Beweise gab T. zwar teilweise zu, dass die Drogen ihm gehörten, bestritt jedoch den Verkauf an den Jugendlichen. Er argumentierte, die Drogen seien einem älteren Mann geschenkt worden.
Die Folgen seiner Taten
Vor Gericht äußerte T., dass ihn die Haft belastete und er unter Entzugserscheinungen litt. Um seiner Sucht entgegenzuwirken, nahm er an einer Suchtberatung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) teil. Darüber hinaus fanden die Ermittler in seiner Wohnung eine Schuldner- beziehungsweise Kundenliste sowie weitere Drogen. T. hat weder einen Schulabschluss noch eine Ausbildung vorzuweisen. Dies spielte ebenfalls eine Rolle in der Entscheidung des Gerichts, wie Kanzlei Wehner darlegt.
Das Jugendgericht plädierte für eine Jugendstrafe ohne Bewährung, da eine gefährliche Neigung zur Kriminalität festgestellt wurde. Der Staatsanwalt forderte eine Jugendstrafe von 18 Monaten, weil T. trotz seiner Bewährung weiterhin Drogenhandel betrieb. Seine Verteidigerin hingegen plädierte für eine Bewährungsstrafe, da T. weg von Drogen wolle. Letztlich entschied das Jugendschöffengericht, ihm die geforderte Haftstrafe aufzuerlegen. Es empfahl T., die Zeit für seine Suchtbewältigung und den Abschluss seiner schulischen Ausbildung zu nutzen.
Ziele des Jugendstrafrechts
Das Jugendstrafrecht verfolgt in erster Linie erzieherische Ziele, anstatt lediglich auf Strafe aus zu sein. Wie in der Bundeszentrale für politische Bildung erläutert wird, ist die Jugendstrafe ein Freiheitsentzug in einer Jugendhaftanstalt, der der Wiedereingliederung der Jugendlichen dienen soll. Die Dauer der Jugendstrafe kann bis zu zehn Jahre betragen, in dieser Zeit sollen die Betroffenen durch geregelte Beschäftigung und Fähigkeitenentwicklung auf ein straffreies Leben vorbereitet werden. Zudem ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG) Grundlage für die Anwendung des Jugendstrafrechts bei Drogenbesitz und -handel.
Das große Ziel bleibt die Vermeidung erneuter Straftaten und die Förderung positiver Lebensverhältnisse für die Betroffenen. Das Jugendstrafrecht gilt als erzieherisches Strafrecht, das stets im Hinblick auf die Entwicklung der jungen Täter angewendet wird, wobei der Fokus auf Resozialisierung und nicht auf Abschreckung liegt.
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Ort | Aalen, Deutschland |
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