BSW-Klage abgewiesen: Kein Neuanfang nach Wahl-Pleite!

Karlsruhe, Deutschland - Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Rückschlag erlitten. Das Gericht erklärte am 3. Juni 2025 die zwei Organklagen der Partei zum Bundestagswahlrecht für unzulässig. Grund dafür war die unzureichende Darlegung seitens der BSW, wie ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt worden sein könnte. Tagesspiegel berichtet von den Hintergründen dieser Entscheidung.
Die BSW hatte sich bei der Bundestagswahl im Februar mit 4,981 Prozent der Stimmen knapp an der entscheidenden Fünf-Prozent-Hürde vorbei geschlungen. Nach der Wahl bezweifelte die Partei die Ergebnisse und argumentierte, dass Stimmen möglicherweise falsch zugeordnet oder als ungültig gewertet wurden. In diesem Zusammenhang hatten sie Rechtsbehelfe gefordert, um eine Neuauszählung der Stimmen bei knappen Ergebnissen zu erreichen.
Neuauszählung und Stimmzettel-Reihenfolge
Darüber hinaus stellte BSW eine Klage bezüglich der Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel, in der sie sich benachteiligt fühlte. Die Partei kritisierte, dass es beim Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde keine Möglichkeit zur Neuauszählung gibt und forderte eine spezifische Regelung, die sie nicht mit anderen kleineren Parteien gleichsetzt. Doch das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die BSW keine ausreichende Begründung lieferte, um ihre mögliche Benachteiligung zu untermauern, wie der MDR berichtet.
Das Gericht verwies auch darauf, dass der Bundestag bei der Gestaltung des Wahlrechts weitgehende Freiheiten habe und die BSW nicht überzeugend darlegen konnte, warum der Gesetzgeber verpflichtet gewesen wäre, ein Gesetz zur Neuauszählung zu erlassen. Diese Probleme sind im Kontext des strengen deutschen Wahlrechts zu sehen, das durch das Bundeswahlgesetz geregelt wird.
Das deutsche Bundestagswahlrecht
Das Bundestagswahlrecht sieht vor, dass Wähler zwei Stimmen abgeben können: Eine für einen Direktkandidaten und eine für die Landesliste einer Partei. Letztere ist entscheidend für den Anteil einer Partei an den Bundestagsmandaten. Die Bundesverfassung legt fest, dass jede Wahl allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein muss.
Ein zentrales Element des Wahlrechts ist die Sperrklausel. Um in den Bundestag einzuziehen, müssen Parteien mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen erreichen oder drei Direktmandate gewinnen. Dieses Wahlrecht wurde seit seiner erstmaligen Einführung mehrfach reformiert, zuletzt 2023. Auch die neuesten Urteile des Bundesverfassungsgerichts haben entscheidenden Einfluss auf die Regelungen genommen, wobei der Bundestag für eine Wahlperiode von vier Jahren gewählt wird.
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Ort | Karlsruhe, Deutschland |
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