Berlin: Verfassungsgericht zwingt Senat zur Nennung von Messertäter-Namen!

Der Berliner Verfassungsgerichtshof entschied, dass der Senat die Vornamen von Messertätern offenlegen muss.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof entschied, dass der Senat die Vornamen von Messertätern offenlegen muss. (Symbolbild/NAG)

Berlin, Deutschland - Der Berliner Verfassungsgerichtshof entschied am 13. Mai, dass der Senat die häufigsten Vornamen deutscher Messertäter offenlegen muss. In einem Antrag habe der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Marc Vallendar, Informationen zu Messerangriffen aus dem Jahr 2023 angefordert, die 20 häufigsten Vornamen der 1.197 ermittelten Tatverdächtigen betreffend. Der Senat weigerte sich jedoch und berief sich auf die Persönlichkeitsrechte der Verdächtigen. Diese Argumentation wurde vom Gericht nun verworfen.

Vallendar hatte ein Organstreitverfahren initialisiert, da seiner Ansicht nach das parlamentarische Fragerecht verletzt wurde. Das Gericht entschied mit 5 zu 4 Stimmen, dass die Verweigerung der Auskunft nicht gerechtfertigt sei. Zwar stellte das Gericht fest, dass die Nennung der Vornamen einen Eingriff in das Datenschutzrecht darstellt, jedoch sei das Risiko der Identifizierung nicht plausibel. Lediglich ein kleiner Teil der Verdächtigen wäre von dieser Offenlegung betroffen, obwohl das Gericht auch gesetzliche Bedenken einkalkulierte, etwa die mögliche Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund.

Häufigste Vornamen und steigende Verdächtigenzahlen

Die Problematik ist nicht neu. Bereits bis zum Jahr 2024 wurden die Vornamen deutscher Messertäter regelmäßig veröffentlicht. Dabei zeigen die bisherigen Daten, dass die Zahl der Tatverdächtigen bei Messerangriffen in den letzten Jahren stetig angestiegen ist. So gab es 2021 noch 2.132 Verdächtige, die Zahl stieg 2022 auf 2.428 und 2023 auf 2.575 Verdächtige, wobei ein wachsender Anteil nicht-deutscher Verdächtiger zu verzeichnen war. Die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel bezeichnete die Gewaltkriminalität in Berlin als „jung, männlich und mit nicht-deutschem Hintergrund“.

Jahr Gesamtzahl Verdächtiger Deutsche Verdächtige Nicht-Deutsche Verdächtige
2021 2.132 1.030 1.102
2022 2.428 1.194 1.234
2023 2.575 1.197 1.378

Die Diskussion um die Vornamen der Verdächtigen wirft auch größere Fragen über die statistische Erfassung und die Einordnung von Gewaltkriminalität auf. Der Beschluss des Gerichts könnte weitreichende Folgen für die öffentliche Diskussion über Messerangriffe und deren Tatverdächtige haben.

Gesamtkriminalität und Messerangriffe in Deutschland

In einem umfassenderen Kontext betrachtet, zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, dass die Kriminalität in Deutschland um 1,7 % gesunken ist, zunächst bedingt durch die Cannabis-Teillegalisierung. Jedoch ist die Gewaltkriminalität auf 217.277 Fälle gestiegen, was den höchsten Stand seit 2007 darstellt. Besonders alarmierend ist der Anstieg der tatverdächtigen nichtdeutschen Personen um 7,5 % auf 85.012. Auch die Anzahl der registrierten Messerangriffe fiel in diesen Kontext: 29.014 Messerangriffe wurden erfasst, wobei 54,3 % dieser Angriffe zur Gewaltkriminalität zählen.

Der Diskurs um die Namensnennung von Tatverdächtigen spiegelt somit nicht nur die rechtlichen Fragestellungen, sondern auch gesellschaftliche Vorurteile und Ängste wider. Vallendar sieht den Beschluss des Verfassungsgerichts als eine Bestätigung seines Anliegens und kritisiert die bestehenden Strukturen für mangelnde Transparenz.

Die Veröffentlichung der Vornamen könnte dazu dienen, einen tieferen Einblick in die soziokulturellen Hintergründe der Tatverdächtigen zu gewinnen und zur Analyse von Gewaltmigration beizutragen. Solche Informationen sind entscheidend, um das öffentliche Verständnis und die politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität zu verbessern.

Für weitere Informationen und Details zu den Messerangriffen sowie den neuesten Statistiken, werden Berichte von Tagesspiegel, Berliner Zeitung und BKA empfohlen.

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Ort Berlin, Deutschland
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