Gesetzliche Kasse übernimmt Kosten für Lipödem-Operationen!
Gesetzliche Kasse übernimmt Kosten für Lipödem-Operationen!
Berlin, Deutschland - Große Neuigkeiten für Frauen mit Lipödem: Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland werden künftig die Kosten für Fettabsaugungen (Liposuktionen) übernehmen, und zwar unabhängig vom Stadium der Erkrankung. Dies wurde am 17. Juli 2025 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, wie Radio Bielefeld berichtet. Bisher war die Regelung so, dass eine Übernahme erst ab dem fortgeschrittenen Stadium III möglich war. Nun jedoch können betroffene Frauen aufatmen, denn die Liposuktion wird als reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingestuft.
Was bedeutet das konkret für Patientinnen? Rückblickend ist Lipödem eine chronische Fettverteilungsstörung, die fast ausschließlich Frauen betrifft. Sie geht oft mit schmerzhaften Fettansammlungen an Beinen und Armen einher, die nicht nur körperliche, sondern auch psychische Beschwerden mit sich bringen. Bislang litten viele Frauen unter Bewegungseinschränkungen und dem damit verbundenen psychischen Druck. Der Beschluss des G-BA ist daher ein wichtiger Schritt in Richtung einer besseren Lebensqualität für die Betroffenen.
Konditionen für die Kostenübernahme
Allerdings gibt es einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die Kosten übernommen werden. Frauen müssen zunächst mindestens sechs Monate lang konservative Therapien wie Kompressions- und Bewegungstherapien ausprobiert haben, ohne dass dies zu einer signifikanten Linderung der Beschwerden geführt hat. Zudem müssen bei einem Body-Mass-Index (BMI) über 35 vorher entsprechende Adipositasbehandlungen erfolgen. Auch werden Wiederholungsoperationen nicht von der Kostenübernahme erfasst.
Für die weitere Umsetzung gelten zusätzliche Vorschriften. Die behandelnden Ärzte müssen bestimmte Qualifikationen nachweisen, und auch die Operationsplanung sowie die postoperative Nachsorge müssen in einer Qualitätssicherungs-Richtlinie festgelegt werden. Diese Maßnahmen sind wichtig, um die Qualität der Behandlung zu gewährleisten und die Patientinnen bestmöglich zu unterstützen. Die Neuregelung tritt allerdings erst nach rechtlicher Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Diese Schritte könnten sich bis zum 1. Januar 2026 hinziehen, wenn auch die Gebührenziffern für die Abrechnung im ambulanten Bereich festgelegt werden müssen, so Krankenkasseninfo.
Die Entscheidung des G-BA geht auf eine Initiative der Patientenvertretung zurück, die seit Jahren für mehr Anerkennung der Erkrankung und geeignete Behandlungsmöglichkeiten kämpft. Zuletzt hatte der G-BA eine Entscheidung vertagt, da die damals vorliegenden Studien als unzureichend erachtet wurden. Die daraufhin initiierte eigene Studie konnte nun den Nutzen einer Liposuktion bestätigen und führte zu dem aktuellen Beschluss.
Für viele betroffene Frauen eröffnet diese Regelung endlich neue Perspektiven im Umgang mit ihrer Erkrankung. Das macht deutlich: Gesundheit ist kein Luxusgut, sondern ein Recht für alle. Die Vorfreude auf die Umsetzung ist damit groß, und viele hoffen, dass ihre Lebensqualität erheblich steigen wird.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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