Ermittlungen wegen Subventionsbetrugs an Technischer Hochschule Brandenburg!

Ermittlungen wegen Subventionsbetrugs an Technischer Hochschule Brandenburg!
Werder (Havel), Deutschland - Am 5. Juni 2025 durchsuchten Beamte der Polizei die Büroräume der Technischen Hochschule Brandenburg (THB) sowie Geschäfts- und Wohnräume in Werder (Havel). Im Zentrum der Ermittlungen stehen das Institut für Innovations- und Informationsmanagement (IFII) sowie das assoziierte Digitalwerk. Wie die Märkische Allgemine berichtet, besteht der Verdacht, dass hier mit staatlichen Fördergeldern betrogen wurde. Besonders im Visier der Staatsanwaltschaft Potsdam befinden sich zwei Hauptverdächtige: Jochen S., der akademische Direktor des IFII, und seine Ehefrau Michaela S., die Geschäftsführerin des Instituts und Leiterin des Digitalwerks.
Das IFII ist eine rechtlich selbstständige GmbH, die das Forschungs- und Weiterbildungsangebot der THB ergänzt. Das Digitalwerk hat sich darauf spezialisiert, kleinen und mittleren Unternehmen bei der Digitalisierung zu helfen, was nicht zuletzt durch stolze 7,5 Millionen Euro an Fördergeldern aus Land, Bund und der Europäischen Union bis 2021 gefördert wurde. Jetzt steht jedoch die Frage im Raum: Wie hoch ist der vermutete Schaden für die öffentliche Hand? Diese Zahl bleibt momentan unklar, da Beweismittel aus den Durchsuchungen noch ausgewertet werden. Zudem erklärten die Behörden, dass sich das Ermittlungsverfahren nicht gegen Mitglieder der Hochschulleitung oder Hochschulverwaltung richtet.
Subventionsbetrug im Fokus
Der Verdacht des Subventionsbetrugs beschäftigt nicht nur die THB und ihre Partner, sondern ist auch ein immer wiederkehrendes Thema in Deutschland. Besonders seit der Corona-Pandemie stieg die Zahl der Ermittlungsverfahren in diesem Bereich rasant an. Von 318 Fällen im Jahr 2019 schnellte die Zahl auf 7.585 im Jahr 2020 in die Höhe. Diese Entwicklungen hängen eng mit den staatlichen Coronahilfen zusammen, die Unternehmen in wirtschaftlichen Notlagen unterstützen sollen. In vielen Fällen ist unklar, welche Angaben für die Antragstellung tatsächlich notwendig sind, was sowohl Antragsteller als auch Berater vor Herausforderungen stellt.
Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB liegt vor, wenn Subventionen durch falsche oder unvollständige Angaben oder das Verschweigen relevanter Informationen erlangt werden. In schweren Fällen können Strafen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe ausgesprochen werden, zusätzlich zum Entzug der Amtsfähigkeit oder der Einziehung missbräuchlich verwendeter Gelder. Oft geschieht dies durch Sahnehäubchen: Übertreibungen bei Umsatzeinbußen oder das Verschweigen anderer Einkommensquellen.
Strafen und Handlungsoptionen
Im Rahmen der Ermittlungen gilt es nicht nur die Vorwürfe zu klären, sondern auch mögliche Konsequenzen für die Betroffenen abzuwägen. Im besten Fall könnte eine Rückzahlung des Förderbetrags als strafmindernd wirken. Außerdem besteht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige, sofern die Subvention noch nicht ausgezahlt wurde. Für Jochen S. und Michaela S. ist es folglich entscheidend, schnell zu handeln und sich kompetente Unterstützung zu holen, um ihre Situation im Rahmen dieser komplexen Rechtslage zu klären.
Wer als Betroffener in solch einer Lage ist, sollte auf die Expertise von Fachanwälten für Strafrecht zurückgreifen, die helfen können, die Vorwürfe zu prüfen und individuelle Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Das Vorgehen gegen Subventionsbetrug ist mehr denn je wichtig, um das öffentliche Vermögen zu schützen und die Zweckbindung staatlicher Fördermaßnahmen zu sichern.
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Ort | Werder (Havel), Deutschland |
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