Bundeswehr stoppt Verfahren gegen AfD-Politiker Gnauck: Reha oder Täuschung?

Bundeswehr stoppt Verfahren gegen AfD-Politiker Gnauck: Reha oder Täuschung?

Brandenburg, Deutschland - Die Debatte um Extremismus innerhalb der Bundeswehr wird erneut angeheizt, nachdem das Disziplinarverfahren gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Hannes Gnauck eingestellt wurde. Laut Tagesschau geschah dies aus formalen Gründen, da die einleitende Stelle nicht zuständig war. Dies bestätigte das Truppendienstgericht, welches sich jedoch nicht mit den Vorwürfen gegen Gnauck auseinandersetzte.

Hannes Gnauck, der von 2022 bis Anfang 2025 Bundesvorsitzender der Jungen Alternative war, wurde als „erkannter Extremist“ eingestuft. Diese Einschätzung basiert nicht nur auf seiner Mitgliedschaft in der AfD, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, sondern auch auf seiner Rolle innerhalb der Jugendorganisation. Er äußerte sich zu dem Verfahren und bezeichnete dessen Einstellung als „vollständige Rehabilitierung“, die seiner Meinung nach die Angelegenheit abschließt. Die Entscheidung des Gerichts wurde von Gnauck via soziale Medien geteilt, wobei er ein Foto des Beschlusses vom 17. Juni veröffentlicht hat.

Folgen und Stigmatisierung

Die letzten fünf Jahre waren nicht einfach für Gnauck. Während des Verfahrens war ihm der Zugang zu Kasernen und das Tragen von Uniformen bislang verweigert. Er beschrieb die Auswirkungen des Verfahrens als Stigmatisierung und sprach von medialer Hetze sowie Ausgrenzung im Parlament. Ungeachtet dieser Herausforderungen betonte er, dass es währenddessen zu keiner Anklage, Verurteilung oder Strafe gekommen sei und dass er rund ein Jahr im Bundestag Immunität genoss, bevor er um deren Aufhebung bat.

Obwohl er sich eine Rückkehr zur Bundeswehr vorstellen kann, bleibt sein Dienstverhältnis bis September 2028 bestehen, jedoch ruht es seit seiner Wahl in den Bundestag. Seine Entlassung wird als ehrenhaft im Herbst 2028 angestrebt, und die Kosten des Verfahrens trägt der Bund, während seine Bezüge unberührt bleiben, wie Nordkurier berichtet.

Extremismus in der Bundeswehr

Gnaucks Fall stellt nur einen Aspekt im breiteren Kontext des Extremismus innerhalb der Bundeswehr dar. In den fast 70 Jahren seit ihrer Gründung gab es immer wieder Fälle von rechtsextremistischen Vorfällen, wie zum Beispiel die Verhaftung von Franco A., einem Bundeswehroffizier, wegen der Vorbereitung staatsgefährdender Gewaltakte. Berichte des Bundesministeriums der Verteidigung und des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) belegen die anhaltenden Probleme mit extremistischen Einstellungen in den Reihen der Truppe.

Als Teil der Schutzverantwortung für die Demokratie, die die Bundeswehr inne hat, ist jeder Extremismus unvereinbar mit ihrem Selbstverständnis. Der Extremismus präventiven und repressiven Maßnahmen begegnet, um die politische Zuverlässigkeit und die demokratische Gesinnung aller Angehörigen der Bundeswehr zu sichern. Insbesondere rechtsextreme Verdachtsfälle machen laut BAMAD einen Großteil der bearbeiteten Fälle aus, wobei die Tendenz seit 2021 rückläufig ist.

Der Fall von Hannes Gnauck wird in diesem Kontext aufmerksam verfolgt werden, und die Einschätzungen seiner politischen Karriere lassen erahnen, wie sensibel das Thema Extremismus nach wie vor in der Gesellschaft und insbesondere in den Streitkräften bleibt.

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OrtBrandenburg, Deutschland
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