Fünf Jahre Antidiskriminierung: 1.785 Beschwerden in Berlin!

Erfahren Sie, wie das Berliner Antidiskriminierungsgesetz seit 2020 Beschwerden und Veränderungen in der Verwaltung fördert.
Erfahren Sie, wie das Berliner Antidiskriminierungsgesetz seit 2020 Beschwerden und Veränderungen in der Verwaltung fördert. (Symbolbild/NAG)

Fünf Jahre Antidiskriminierung: 1.785 Beschwerden in Berlin!

Oberspreewald-Lausitz, Deutschland - Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz, ein wegweisendes Projekt des Senats, trat am 21. Juni 2020 in Kraft und hat seither einiges bewegt. Laut der Borkener Zeitung sind seitdem rund 1.785 Diskriminierungs-Beschwerden bei der neu eingerichteten Ombudsstelle eingegangen, welche im September 2020 ihre Arbeit aufnahm. Im Schnitt bedeutet das also etwa eine Beschwerde pro Tag – ein deutliches Zeichen dafür, dass Diskriminierung in Berlin alles andere als ein Randphänomen ist.

Eines der Hauptprobleme, das ans Licht kam, ist die rassistische Diskriminierung. Aus dem Jahr 2024 wurden allein 162 entsprechende Fälle registriert. Aber nicht nur rassistische Benachteiligungen stehen im Fokus. Auch Beschwerden wegen Behinderung oder chronischer Erkrankung (114 Fälle), Geschlechteridentität (56 Fälle) und sozialem Status (43 Fälle) zeigen die Vielseitigkeit des Problems auf. Bildungseinrichtungen und Behörden stehen häufig im Kreuzfeuer der Kritik: Berliner Senat berichtet, dass die meisten Beschwerden gegen Bezirksämter (382) und Schulen und Kitas (210) erhoben wurden, während 191 Mal die Polizei kritisiert wurde.

Eine bessere Fehlerkultur gefordert

Doris Liebscher, die Leiterin der Ombudsstelle, betont die Notwendigkeit eines Wandels in der Verwaltung und spricht von der dringenden Notwendigkeit, Diskriminierung als ein Problem in vielen Lebensbereichen zu begreifen. „Wir brauchen eine positive Fehlerkultur in der Verwaltung“, so Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD), die den Bedarf nach einem offeneren Umgang mit Beschwerden unterstreicht. Ein besonders bemerkenswerter Fall war der einer Frau, die auf einem Wasserspielplatz oben ohne saß und letztlich von Polizisten aufgefordert wurde, den Platz zu verlassen. Für diese Diskriminierung wurde ihr schließlich eine Entschädigung von 750 Euro zugesprochen.

Doch das Berliner Antidiskriminierungsgesetz ist mehr als nur ein Reaktionsinstrument. Es zielt darauf ab, eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt zu fördern. Seit dem Inkrafttreten enthält es einen erweiterten Katalog schützender Merkmale, darunter auch soziale und gesundheitliche Aspekte, und schafft somit einen echten Rechtsanspruch für Betroffene. Kollektive Rechtsschutzinstrumente ermöglichen es, gegen Diskriminierung nicht nur individuell, sondern auch strukturell vorzugehen.

Ein gesamtgesellschaftliches Signal

Während das Gesetz in Berlin Fortschritte macht, sieht der Blick auf die Bundesrepublik hinsichtlich Diskriminierung eher durchwachsen aus. Laut der Statista hatten im Jahr 2023 rund 16,2 Prozent der Deutschen fremdenfeindliche Ansichten, was verdeutlicht, dass das Thema tatsächlich hoch im Kurs ist. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnete im gleichen Jahr mit etwa 10.800 Meldungen einen Höchststand, was zeigt, dass die Sensibilität für Diskriminierungserfahrungen in der Bevölkerung wächst.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die gesellschaftliche und rechtliche Landschaft in den kommenden Jahren entwickeln wird. Der Kampf gegen Diskriminierung ist ein langfristiges Unterfangen, das jedoch durch Gesetze wie das LADG in Berlin an Fahrt gewinnt.

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OrtOberspreewald-Lausitz, Deutschland
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