E-Scooter unter Alkoholeinfluss: Kontrolle in Ludwigsfelde schreckt auf!

E-Scooter unter Alkoholeinfluss: Kontrolle in Ludwigsfelde schreckt auf!

Stadtgebiet Ludwigsfelde, Deutschland - In Ludwigsfelde sorgte am vergangenen Freitag, dem 4. Juli 2025, eine Polizeikontrolle für Aufsehen: Ein 42-jähriger E-Scooter-Fahrer wurde mit einem Atemalkoholwert von 0,84 Promille aus dem Verkehr gezogen. Der E-Scooter war zudem mit einem nicht für das Fahrzeug ausgegebenen Versicherungskennzeichen unterwegs. Die Beamten des Polizeireviers Ludwigsfelde unterbanden die Weiterfahrt und leiteten entsprechende Anzeigen ein, wie Cityreport berichtet.

Doch das war noch nicht alles: Bei einer weiteren Kontrolle fiel eine 25-jährige Radfahrerin auf, die mit einem Alkoholwert von 2,52 Promille unterwegs war. Auch in ihrem Fall wurde die Weiterfahrt untersagt, und es wurden Anzeigen gegen sie erstattet. Solche Vorfälle werfen Fragen auf und zeigen die Brisanz des Themas Alkohol am Steuer, insbesondere im Zusammenhang mit E-Scootern und Fahrrädern.

Alkoholschutz im Straßenverkehr

Die Regelungen in Deutschland sind klar: E-Scooter-Fahrer müssen sich an eine Promillegrenze von 0,5 halten. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Wer darüber liegt, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern bei 1,1 Promille kann es sogar zu Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr kommen, wie Bußgeldkatalog erläutert. Überhaupt wird bereits ab 0,3 Promille eine Trunkenheitsfahrt geahndet, wobei die Strafen von Geldbußen über Punkte bis hin zu Fahrverboten reichen.

Die Strafen sind je nach Promillewert gestaffelt. Beispielweise muss ein erster Verstoß über 0,5 Promille mit einem Bußgeld von 500 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann das Bußgeld sogar auf bis zu 1500 Euro steigen. Dies bringt für die Betroffenen nicht nur finanzielle Belastungen, sondern auch das Risiko des Führerscheinverlusts mit sich.

Der Ernst der Lage

Neuste Berichte halten auf, dass der Einfluss von Alkohol auf die Verkehrssicherheit nicht zu unterschätzen ist. Ein Beispiel aus der Politik untermauert dies: Der Brandenburger CDU-Chef Jan Redmann wurde kürzlich mit 1,3 Promille auf einem E-Scooter erwischt. Auch bei E-Scootern gelten die gleichen Regeln wie beim Autofahren, was bedeutet, dass schon bei einem Wert ab 0,3 Promille bei auffälligem Fahrverhalten Strafmaßnahmen drohen, wie RBB24 feststellt. Eine traurige Realität, die immer wieder für Schlagzeilen sorgt.

Im Vergleich zum Fahrradfahren, wo ab 1,6 Promille eine klare Fahruntüchtigkeit festgestellt wird, ist der Umgang mit E-Scootern strenger geregelt. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge, weshalb sich die Fahrer an die geltenden Promillegrenzen halten müssen. Das gilt auch für unauffälliges Verhalten: Wer mit 0,3 Promille oder mehr auffällt, kann ebenfalls bestraft werden.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Vorschriften für E-Scooter-Fahrer gerade bei Alkohol am Steuer sehr ernst genommen werden sollten. Die Strafen sind hoch und die Folgen können gravierend sein. Eine sichere Fahrt ohne Alkohol ist nicht nur gesetzlich erforderlich, sondern schützt auch das Leben aller Verkehrsteilnehmer.

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OrtStadtgebiet Ludwigsfelde, Deutschland
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