Skandal in Brandenburg: Steuergelder für AfD-nahe Rhetorikseminare!
Skandal in Brandenburg: Steuergelder für AfD-nahe Rhetorikseminare!
Schönwalde-Glien, Deutschland - In Brandenburg sorgt eine Stiftungsförderung für Aufregung: Das Land hat in den letzten Jahren fast 100.000 Euro an die AfD-nahe „Erasmus-Stiftung Brandenburg e.V.“ ausgezahlt. Diese Informationen entstammen einer Antwort des Potsdamer Innenministeriums auf eine „Kleine Anfrage“ des BSW-Abgeordneten Sven Hornauf. Die Fördergelder flossen für Rhetorikseminare und Veranstaltungen, die eng mit AfD-Abgeordneten verknüpft waren. So führte Götz Frömming, AfD-Abgeordneter für Ostprignitz-Ruppin, etwa eine Veranstaltung in Schönwalde-Glien durch, die mit rund 2.000 Euro unterstützt wurde.
In den vergangenen Monaten hat die AfD zudem mehrere Veranstaltungen zur Änderung des Landesschulgesetzes organisiert, die mit über 8.000 Euro gefördert wurden. Eine weitere wesentliche Unterstützung, die fast 30.000 Euro belief, wurde für eine Studie zur Klimaentwicklung in Brandenburg bereitgestellt, die von Kritikern der menschengemachten Klimawandel-Theorie durchgeführt wurde. Hornauf sieht in dieser finanziellen Unterstützung einen klaren Widerspruch. Er stellte die Finanzierung rechtsextremistischer Bestrebungen aus öffentlichen Mitteln in Frage und verwies darauf, dass die Erasmus-Stiftung auf Bundesebene als „nicht-förderfähig“ galt.
Förderkriterien und rechtliche Auseinandersetzungen
Die Landesregierung argumentiert, dass die Erasmus-Stiftung die benötigten Voraussetzungen für Förderungen erfüllt und nicht als extremistische Vereinigung eingestuft wird, obwohl die AfD als „gesichert rechtsextrem“ vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Kritiker sind jedoch der Meinung, dass die Förderung dennoch bedenklich ist und die politische Landschaft beeinflussen könnte. Sven Hornauf äußerte sich besorgt über die aktuelle Praxis und die daraus resultierenden finanziellen Mittel für die AfD.
Dieser Konflikt um die Förderungen ist nicht neu. Im Jahr 2019 schloss der Bundestag die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) von staatlicher Unterstützung aus. Doch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das am 19. Februar 2025 verhandelt wurde, stellte fest, dass dieser Ausschluss rechtswidrig war. Die AfD forderte Nachzahlungen von jeweils 900.000 Euro für die Jahre 2019, 2020 und 2021.
Chancengleichheit im politischen Wettbewerb
Das Bundesverfassungsgericht erkannte, dass die Nichtberücksichtigung der DES im Haushaltsgesetz 2019 das Recht der AfD auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt. Die Entscheidung betont, dass ein besonderes Parlamentsgesetz erforderlich sei, um diesen Eingriff zu rechtfertigen, was jedoch nicht vorliegt. Dies wirft Fragen über die gesetzliche Grundlage für die Förderpraxis der politischen Stiftungen auf. Die Landesregierung hat entsprechende Richtlinien zur Stiftungsfinanzierung erarbeitet, um diese Mängel zu beheben.
Die Fördersituation stellt ein Spannungsfeld dar, in dem rechtliche, politische und gesellschaftliche Aspekte miteinander verwoben sind. Letztlich bleibt abzuwarten, wie sich die angeführte Kritik und die rechtlichen Entscheidungen auf die künftige Finanzierung der Parteien und Stiftungen auswirken werden. Dieses Thema wird sicher noch für einige Diskussionen sorgen, sowohl im politischen Raum als auch in der Öffentlichkeit.
Für weitere Informationen über die Hintergründe dieser Thematik und die rechtlichen Aspekte verweisen wir auf die Berichte von Nordkurier, LTO sowie die Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichts.
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Ort | Schönwalde-Glien, Deutschland |
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