Skoda-Fahrerin mit 2,21 Promille rammt Linienbus in Angermünde!

Ein Verkehrsunfall in Angermünde am 26. Juni 2025: Skoda-Fahrerin unter Alkoholgera LSD trifft Linienbus. Ermittlungen laufen.
Ein Verkehrsunfall in Angermünde am 26. Juni 2025: Skoda-Fahrerin unter Alkoholgera LSD trifft Linienbus. Ermittlungen laufen. (Symbolbild/NAG)

Skoda-Fahrerin mit 2,21 Promille rammt Linienbus in Angermünde!

Angermünde, Deutschland - Ein erschreckender Verkehrsunfall ereignete sich am 26. Juni in Angermünde, als eine 65-jährige Fahrerin mit ihrem Skoda Roomster ungebremst in einen Linienbus krachte. Das Unglück passierte um 12 Uhr an der Kreuzung Berlin Straße und Bahnhofsvorplatz. Der Bus war zu diesem Zeitpunkt an einer Ampel angehalten, während die Skodafahrerin beim Abbiegen von der Berliner Straße in Richtung Bahnhof die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlor.

Wie der Nordkurier berichtet, kam der Skoda zunächst rechtsseitig von der Straße ab und landete auf einem Grünstreifen. Anschließend lenkte die Fahrerin zurück auf die Fahrbahn, wo es zur Kollision mit der linken Seite des wartenden Busses kam. Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Polizeibeamten Alkoholgeruch in der Atemluft der Frau. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab beunruhigende 2,21 Promille.

Alkoholisierung und rechtliche Konsequenzen

Die rechtlichen Auswirkungen für die Fahrerin sind gravierend. Sie musste ihren Führerschein abgeben und sich einer Blutentnahme im Krankenhaus unterziehen. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, das wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Verbindung mit einem Verkehrsunfall geführt wird. Laut den Regelungen zu Promillegrenzen in Deutschland ist der Wert von 2,21 Promille mehr als ausreichend, um von absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Laut ADAC gelten klare Gesetze für den Umgang mit Alkohol am Steuer. Autofahrer, die zwischen 0,5 und 1,09 Promille haben, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit richterlichen Strafen und Bußgeldern verbunden ist. Bei einem Wert ab 1,1 Promille gilt es als „absolute Fahruntüchtigkeit“, und die rechtlichen Folgen sind umgehend zu spüren. Zudem kann die Versicherung im Schadensfall nicht nur die Auszahlung verweigern, sondern auch Regressforderungen bis zu 5000 Euro gegen den Fahrer geltend machen.

Prävention und Bewusstsein

Die Gefahren des Alkoholgenusses im Straßenverkehr sind wohlbekannt. Ein halber Liter Bier kann bei einer durchschnittlichen Person schnell zu einem Anstieg des Blutalkoholgehalts von etwa 0,3 bis 0,4 Promille führen, was selbst bei erfahrenen Fahrern zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Es ist kaum verwunderlich, dass der Gesetzgeber strenge Vorschriften erlässt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Ein Verstoß gegen die 0,0-Promillegrenze kann für junge Fahrer drastische Folgen haben – nicht nur in Form von Bußgeldern, sondern auch in der Verlängerung der Probezeit.

Für Berufskraftfahrer sind die Tragweite und die Konsequenzen beim Alkoholkonsum besonders hoch. Bei einem Verstoß kann nicht nur der Führerschein verloren gehen, sondern auch das Arbeitsverhältnis in Gefahr geraten. Zusammenfassend lässt sich sagen: Alkohol am Steuer hat nicht nur juristische, sondern auch weitreichende persönliche Konsequenzen für Fahrern und andere Verkehrsteilnehmer.

Die Geschehnisse in Angermünde sind ein eindrücklicher Reminder für alle Verkehrsteilnehmer, wie wichtig ein verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol ist.

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OrtAngermünde, Deutschland
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