Bundesgericht entscheidet über Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins!

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt ab 10. Juni 2025 über das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“, das Bedenken zur Pressefreiheit aufwirft.
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt ab 10. Juni 2025 über das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“, das Bedenken zur Pressefreiheit aufwirft. (Symbolbild/NAG)

Leipzig, Deutschland - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzt sich ab dem 10. Juni 2025 mit dem Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ auseinander. Das Magazin war am 16. Juli 2024 durch die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ verboten worden. Laut einem Bericht von Merkur führte das Verbot zur sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots von „Compact“.

Die Verbotsverfügung bezieht sich auf Bedenken, dass die Publikationen zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung anregen könnten. Das Medienunternehmen wird vom Verfassungsschutz als gegen die Bundesregierung und das politische System agierend eingestuft. Bis Ende 2021 war „Compact“ als gesichert rechtsextremistische Vereinigung klassifiziert worden. Laut Tagesschau plante das Bundesinnenministerium bereits zuvor ein Verbot, dessen erster Versuch im Juli 2024 jedoch scheiterte.

Rechtliche Auseinandersetzung

Nachdem das Verbot erlassen wurde, reichten die betroffenen Unternehmen „Compact-Magazin GmbH“ und „Conspect Film GmbH“, beide unter der Leitung von Jürgen Elsässer, im Sommer 2024 Klage und Eilanträge gegen die Verfügung ein. Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts äußerte im Eilverfahren Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des Verbots. Die Pressefreiheit müsse gewahrt bleiben, während das Gericht die Bedeutung der Meinungsäußerung in diesem Kontext betonte.

Das Gericht hat mittlerweile zwei weitere Verhandlungstage für den 11. und 12. Juni 2025 angesetzt. Elsässer vertritt die Auffassung, dass das Vereinsrecht nicht auf presserechtliche Erzeugnisse anwendbar sei, und sieht gute Erfolgschancen für die Klage. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hebt die grundlegende Bedeutung des Verfahrens für die Presse- und Meinungsfreiheit hervor und kritisiert das Verbot als unzureichend begründet.

Inhaltliche Vorwürfe und Verfassungsschutz

Das Bundesinnenministerium hat „Compact“ als aggressiv-kämpferisch und verfassungsfeindlich eingestuft. Das Magazin sei dafür bekannt, antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche und geschichtsrevisionistische sowie verschwörungstheoretische Inhalte zu verbreiten. In der Vergangenheit wurden zahlreiche rechtsextreme Organisationen verboten. Zum Beispiel wurden „Combat 18 Deutschland“ und die „Weisse Wölfe Terrorcrew“ in den letzten Jahren durch den Innenminister verboten, was zeigt, dass die Behörden konsequent gegen extremistische Gruppierungen vorgehen.

Wie aus den Angaben des Verfassungsschutzes hervorgeht, liegen auch bei „Compact“ Anhaltspunkte für Verletzungen der Menschenwürde in einzelnen Texten vor; allerdings bleibt offen, ob diese ausreichen, um das Verbot zu rechtfertigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat bis dato nur Zugriff auf einen Teil der Publikationen gehabt, und es wird erwartet, dass weitere Erkenntnisse aus beschlagnahmten Asservaten gewonnen werden könnten.

Das Verfahren rund um das Verbot von „Compact“ hat nicht nur juristische Relevanz, sondern spiegelt auch die komplexe Debatte über Grenzen der Meinungsfreiheit und den Kampf gegen Rechtsextremismus in Deutschland wider. Die Diskussion wird sicherlich auch in den kommenden Tagen weiter an Intensität gewinnen, während das Gericht zu einer Entscheidung kommen könnte.

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Ort Leipzig, Deutschland
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