Hamburgs Gender-Gegner fordern Gerichtsurteil gegen Senat!

Hamburgs Gender-Initiative klagt gegen Senat wegen Volksbegehren. Verhandlung begann am 6. Juni 2025, Entscheidung im Juli erwartet.
Hamburgs Gender-Initiative klagt gegen Senat wegen Volksbegehren. Verhandlung begann am 6. Juni 2025, Entscheidung im Juli erwartet. (Symbolbild/NAG)

Hamburg, Deutschland - Am Freitag, dem 6. Juni 2025, begann die Verhandlung vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht zur Klage der Initiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“. Diese Initiative erhebt Vorwürfe gegen den Hamburger Senat, da sie ihn beschuldigt, das Volksbegehren nicht ordnungsgemäß durchzuführen. Vor einem Jahr scheiterte die Gruppe bereits in ihrer ersten Unterschriftensammlung, bei der sie 55.096 Unterstützersignaturen sammelte, obwohl 65.835 Stimmen erforderlich sind, um ein Volksbegehren durchzuführen. Das Verfassungsgericht wird seine Entscheidung zu diesem Fall Anfang Juli erwarten, wie Welt berichtet.

Die Initiative kritisiert, dass der Senat es den Bürgern erschwert, ihre Stimmen abzugeben. Laut den Initiatoren verstößt der Senat gegen Artikel 50 der Hamburgischen Verfassung, da die Informationen über das Volksbegehren lediglich im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden und Stimmen nur durch persönliche Unterschriften gesammelt werden können. Um die Teilhabe der Bürger zu erhöhen, fordert die Initiative eine zusätzliche Online-Abstimmung. Der Senat hingegen betont, dass er alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten hat.

Aktuelle Unterschriftensammlung und Volksbegehren

Parallel zur gerichtlichen Auseinandersetzung hat die Initiative die nächste Runde des Volksbegehrens gestartet. Ab dem 8. August 2025 beginnt die klassische Unterschriftensammlung. Bürger können auch per Brief gegen die Verwendung von Gendersternchen in offiziellen Dokumenten Widerspruch einlegen, wie NDR berichtet. Die Initiatoren, darunter der Sprecher Jens Jeep, argumentieren, dass die Verständlichkeit durch die Verwendung von Genderforms beeinträchtigt wird. Für eine Volksabstimmung im kommenden Jahr benötigt die Initiative 66.000 Unterschriften.

Die fehlende Fristverlängerung und die Durchführung der Unterschriftensammlung während der Sommerferien haben die Sammlung erschwert. Vor einem Jahr lehnte die rot-grüne Bürgerschaft einen entsprechenden Antrag ab, was Teil der Kritik an der Politik der Bürgerschaft ist. Bei erfolgreichem Volksbegehren muss sich das Parlament erneut mit dem Gesetzesvorschlag befassen. Eine Wiederholung der Ablehnung könnte zu einem Volksentscheid führen.

Der Kontext der Bürgerbeteiligung

Die handelnden Akteure stehen im größeren Kontext der Bürgerbeteiligung, die in Deutschland zunehmend an Bedeutung gewinnt. Volksbegehren gelten als zweite Stufe der direkten Demokratie, die es Bürgern ermöglichen, Entscheidungen in der Politik mitzugestalten. Dabei hat Hamburg in der Vergangenheit sowohl Erfolge als auch Herausforderungen im Bereich der Bürgerbeteiligung erlebt. In anderen Bundesländern, wie Hessen und Bayern, wurde Gendersprache bereits in Behörden verboten, was dem Anliegen der Hamburger Initiative zusätzlichen Nachdruck verleiht. Weitere Informationen zu Bürgerbeteiligung finden sich in der Bundeszentrale für politische Bildung.

Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, nicht nur für die Initiative selbst, sondern auch für die Frage, wie stark die Bürgerbeteiligung in Hamburg in Zukunft ausgeprägt sein wird. In Zeiten von zunehmenden gesellschaftlichen Spannungen und unterschiedlichen Meinungen zu Themen wie Gender will die Hamburger Initiative mit ihrer Unterschriftensammlung einen klaren Akzent setzen.

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Ort Hamburg, Deutschland
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