Kampf um COMPACT: Gericht entscheidet über drohendes Verbot!

Deutschland - Am 10. Juni 2025 beginnt das Hauptsacheverfahren um ein Verbot des COMPACT-Magazins, das im Fokus des Bundesinnenministeriums steht. Dieses plant ein Verbot des als rechtsextrem eingestuften Magazins, das sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Ein erster Versuch, dieses Verbot durchzusetzen, scheiterte bereits im Juli 2024. Nun liegt die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht, das möglicherweise noch in dieser Woche zu einem Urteil kommen könnte. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im August 2024 einen Eilantrag des Magazins teilweise Erfolg beschieden, wodurch COMPACT vorläufig weiter erscheinen konnte.
Der Staatsrechtler Prof. Ulrich Vosgerau, der als rechtlicher Berater des COMPACT-Magazins agiert, äußerte sich zu den Entwicklungen und bezeichnete das Ergebnis des Eilverfahrens als einen vorläufigen Sieg für COMPACT, jedoch nicht für das Grundgesetz. Er betonte, dass es im Grundgesetz kein präventives Medienverbot geben könne und dass ein medienrechtliches Verbot vom Landesgesetzgeber geschaffen werden müsse, nicht vom Bundesgesetzgeber. Das Gericht hinterfragte, ob die COMPACT-Magazin GmbH überhaupt als Verein im Sinne des Vereinsgesetzes einzustufen sei und ob die Indizien des Verfassungsschutzes für ein Vereinsverbot ausreichten.
Verfassungsschutz steht im Fokus
Die COMPACT-Magazin GmbH, die von Jürgen Elsässer geleitet wird, wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuft. Die GmbH steht in der Kritik, da sie angeblich antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche und geschichtsrevisionistische Inhalte verbreitet. Laut dem Ministerium handelt es sich bei den Inhalten um einen aggressiv-kämpferischen Ansatz, der die verfassungsmäßige Ordnung bedroht. Anhaltspunkte für potenzielle Verletzungen der Menschenwürde in einzelnen Texten existieren bereits, jedoch bleibt unklar, ob diese Tatsachen ein Verbot legitimieren können.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Rahmen der Eilentscheidung darauf hingewiesen, dass das Interesse von COMPACT, das Verbot auszusetzen, schwerer wiegt als das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung. Es wurde jedoch auch erkannt, dass das Gericht nur Zugriff auf einen kleinen Teil der Publikationen hatte und weitere Erkenntnisse aus beschlagnahmten Asservaten gewonnen werden könnten. Dies lässt Raum für Spekulationen über den endgültigen Ausgang des Verfahrens.
Der rechtsextreme Kontext
Der Fall COMPACT ist nicht isoliert. Auch andere rechtsextreme Organisationen wurden in der Vergangenheit verboten, darunter „Combat 18 Deutschland“ und die „Weisse Wölfe Terrorcrew“. Diese Entwicklungen verdeutlichen die Bemühungen der Behörden, gegen rechtsextreme Gesinnungen und deren öffentliche Darstellung vorzugehen. Solche Organisationen zeigen oftmals ihre Gesinnung durch spezifische Zeichen und Symbole, welche straffällig sind und mit rechtlichen Grundlagen wie den §§ 86, 86a des Strafgesetzbuches in Verbindung gebracht werden.
Der bevorstehende Verhandlungstag am Bundesverwaltungsgericht, vorläufig angesetzt auf Dienstag, könnte richtungsweisend für die künftige Handhabung rechtsextremer Publikationen in Deutschland sein. Ob es zu einem Verbot kommen wird, bleibt abzuwarten, wird jedoch als entscheidend für die Debatte um Meinungsfreiheit und den Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung angesehen.
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