Kritik am Dublin-Zentrum: Geflüchtete fordern bessere Bedingungen!

Brandenburgs Flüchtlingsrat kritisiert das neue Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt wegen unzumutbarer Bedingungen für Asylsuchende.
Brandenburgs Flüchtlingsrat kritisiert das neue Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt wegen unzumutbarer Bedingungen für Asylsuchende. (Symbolbild/NAG)

Eisenhüttenstadt, Deutschland - Brandenburgs Flüchtlingsrat hat scharfe Kritik an den Zuständen im neuen Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt geäußert. In einem veröffentlichten Brief berichten geflüchtete Personen von begrenzter Privatsphäre, Bewegungsbeschränkungen und einer nächtlichen Ausgangssperre. Viele dieser Asylsuchenden, die über Polen nach Deutschland eingereist sind, schildern eine unmenschliche Behandlung in Polen. Diese Berichte werfen ein grelles Licht auf die Herausforderungen und Probleme innerhalb des Dublin-Systems, das darauf abzielt, die Rückführung von Asylsuchenden ohne Bleiberecht zu regeln.

Das Zentrum wurde erst im März eröffnet und dient der zentralen Unterbringung von Asylsuchenden, die aus Polen kommen. Es befindet sich auf dem Gelände der Zentralen Ausländerbehörde und verfügt über zwei Gebäudeteile: einen für alleinreisende Frauen und Familien sowie einen anderen für alleinreisende Männer. Insgesamt bietet das Zentrum Platz für geschätzte 150 Menschen. Asylsuchende sind verpflichtet, im Zentrum zu bleiben, bis über ihre Zukunft entschieden wird. Ziel ist es, dass das Verfahren nicht länger als zwei Wochen dauert, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.

Kritik und rechtliche Aspekte

Die Kritik des Flüchtlingsrates wird durch Aussagen von Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos) ergänzt, der eine Überprüfung der Notwendigkeit des Zentrums plant. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) fordert klare rechtliche Grundlagen zur Begrenzung irregulärer Einwanderung. Diese Forderungen kommen zu einer Zeit, in der das Berliner Verwaltungsgericht entschieden hat, dass die Zurückweisung von drei somalischen Asylsuchenden rechtswidrig war, da die Zuständigkeit für ihre Asylanträge nicht geklärt war.

Im Zuge der verschärften Grenzkontrollen hat die Bundespolizei seit dem 8. Mai 160 Asylsuchende zurückgewiesen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bekräftigte die Absicht, an dieser Praxis festzuhalten. Das Dublin-Verfahren, basierend auf der Dublin III-Verordnung, soll sicherstellen, dass jeder Asylantrag nur in einem Mitgliedstaat geprüft wird, wo die geflüchteten Personen zuerst einreisen. Dies führt jedoch nicht selten zu komplizierten Situationen, in denen Asylsuchende in Ländern mit schlechten Aufnahmbedingungen festgehalten werden.

Herausforderungen im Dublin-Verfahren

Das Dublin-Zentrum hat mit zahlreichen Herausforderungen zu kämpfen. Brandenburgs Ministerin Lange betont, dass das Dublin-System einer grundlegenden Überprüfung bedarf. Die Rückkehrquote von überstellten Personen ist besorgniserregend: Rund 40 Prozent kehren schnell nach Deutschland zurück, während bei Überstellungen in Nachbarländer diese Quote sogar bei 70 Prozent liegt. Zudem ist die Mitwirkung der EU-Mitgliedstaaten entscheidend für den Erfolg der Rückführungen. Im Jahr 2024 wurden rund 75.000 Ersuche an Dublin-Mitgliedsstaaten zur Übernahme von Geflüchteten gestellt, aber von diesen wurden nur knapp 6.000 Personen tatsächlich rücküberstellt.

Die Frage bleibt, wie die Bedingungen für Asylsuchende in den verschiedenen Mitgliedstaaten verbessert werden können, um eine humane Behandlung sowie die Einhaltung der rechtlichen Standards zu garantieren. Das BAMF informiert darüber, dass Überstellungen innerhalb eines definierten Zeitrahmens erfolgen müssen und dass die Zuständigkeit für Asylanträge wechselt, wenn Fristen versäumt werden. Diese Mechanismen sind notwendig, um die gesetzliche Ordnung im Asylverfahren aufrechtzuerhalten und den geflüchteten Menschen gerecht zu werden.

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Ort Eisenhüttenstadt, Deutschland
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