Lippesee: Wer besitzt den beliebten Paderborner Freizeitsee?

Das Westfalen Blatt berichtet über Eigentümerverhältnisse am Lippesee und rechtliche Anforderungen zur Gewässerbenutzung.
Das Westfalen Blatt berichtet über Eigentümerverhältnisse am Lippesee und rechtliche Anforderungen zur Gewässerbenutzung. (Symbolbild/NAG)

Paderborn, Deutschland - Am 27. Mai 2025 wurde der Lippesee erneut in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt. Der See gehört mehreren verschiedenen Eigentümern, darunter die Familien Rickert und Wecker sowie Heinz und Dieter Schulte. Auch die E. Siemens Kieswerke sowie die Eigentümergemeinschaft Schlotmann, Westerhorstmann und Siemensmeyer besitzen Anteile. Ein Teil des Gewässers ist zudem im Besitz der Stadt Paderborn, was die Komplexität der Besitzverhältnisse unterstreicht. Dies berichtet das Westfalen-Blatt.

In einem weiteren Kontext ist zu beachten, dass die Nutzung von Gewässern strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegt. Für die Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser in Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zwingend erforderlich, wie auf der Webseite des Kreis Paderborn skizziert wird. Die relevanten Gesetze, wie das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Landeswassergesetz NRW, regen zur genauen Berücksichtigung der Umwelt- und Wasserschutzvorschriften an.

Genehmigungsverfahren und Anforderungen

Für Grundstückseigentümer, die Niederschlagswasser in den Lippesee einleiten wollen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Die Zustimmung des Gewässerunterhaltungspflichtigen ist unerlässlich, während auch eine Befreiung von der Überlassungspflicht des Niederschlagswassers notwendig ist. Darüber hinaus müssen die Einleitungen den Anforderungen in Landschafts- und Wasserschutzgebieten entsprechen und sowohl hydraulisch als auch ökologisch verträglich sein.

Die Antragsstellung erfolgt in dreifacher Ausfertigung bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Paderborn. Zu den einzureichenden Unterlagen gehören unter anderem ein aktueller Antragsvordruck, Lagepläne und ein Querschnitt des Gewässers, die alle den relevanten Maßstab erfüllen müssen.

Mindestanforderungen an Bauwerke

Die Mindestanforderungen an Bauwerke, die zum Einleiten von Niederschlagswasser genutzt werden, sind ebenfalls klar definiert. Diese Bauwerke dürfen nicht in das Gewässer hineinragen oder dieses einengen. Zudem sind Maßnahmen erforderlich, um Um- und Unterspülungen zu vermeiden, und es darf keine Erhöhung der Gewässersohle stattfinden. Der Rohrgraben muss auf geländegleich verfüllt werden und überschüssiger Boden ist ordnungsgemäß zu entsorgen.

Die Einhaltung dieser Vorgaben ist entscheidend, um die ökologische Balance des Lippesees zu bewahren und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Damit wird sichergestellt, dass der Lippesee auch in Zukunft als wertvolles Gewässer erhalten bleibt, sowohl für die Natur als auch für die daran angrenzenden Eigentümer und Nutzer.

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Ort Paderborn, Deutschland
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