Masern-Alarm in Oberbayern: Weitere Infektionen drohen!

Waldkraiburg, Deutschland - In Waldkraiburg hat sich eine Person mit Masern infiziert, was die Gesundheitsbehörden alarmiert hat. Laut dem pnp.de erwarten das Landratsamt Mühldorf am Inn und das Gesundheitsamt weitere Fälle. Ein Schüler der Realschule ist als Kontaktperson identifiziert worden und bleibt bis auf Weiteres zuhause. Die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler wurden bereits informiert.
Die Situation wird erschwert durch das Fachraumprinzip an der Schule, das eine vollständige Ermittlung aller Kontakte nur bedingt ermöglicht. Das Gesundheitsamt führt umfassende Maßnahmen durch, um die Verbreitung der hoch ansteckenden Krankheit zu verhindern. Bürger werden aufgefordert, ihren Masern-Impfschutz zu überprüfen. Bei Symptomen wie Fieber, Husten, Schnupfen und einem charakteristischen Hautausschlag sollten Betroffene unbedingt vorab bei ihrem Arzt anrufen, anstatt die Praxis direkt aufzusuchen.
Übertragungswege und Symptome
Die Masern werden durch Tröpfchen übertragen; ohne Impfschutz ist fast jeder Kontakt ansteckend. Die Inkubationszeit beträgt in der Regel 10 bis 14 Tage, doch kann sie auch bis zu 21 Tage dauern. Der typische Hautausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken tritt einige Tage nach den ersten Symptomen auf. Neben den akuten Beschwerden können Masern zu schweren Folgeschäden führen, darunter geistige Beeinträchtigungen und Lähmungen. Da es keine spezifische antivirale Therapie gegen Masern gibt, ist Prävention durch Impfung essenziell.
Das RKI verfolgt seit der Einführung des Masernschutzgesetzes am 1. März 2020 die Impfquoten in der Bevölkerung. Dieses Gesetz schreibt vor, dass Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind und in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, einen Nachweis über ihren Masernschutz erbringen müssen. Dies gilt auch für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und in Unterkünften für Geflüchtete. Für Kinder, die vor diesem Datum einen Kindergarten oder eine Schule besuchen, gab es eine Nachweisfrist bis zum 31. Juli 2022.
Gesetzliche Regelungen und Impfstatistiken
Seit der Einführung des Masernschutzgesetzes zeigen die Meldedaten des Robert Koch-Instituts einen Rückgang der jährlichen Infektionszahlen und einen Anstieg der Impfquoten, insbesondere bei Schulkindern. Beispielsweise stieg der Anteil der doppelt geimpften Kinder bei der Schuleingangsuntersuchung von 25,9 % im Jahr 2001 auf nahezu 90 % seit 2007. Doch bestehen nach wie vor Immunitätslücken, die dazu führen können, dass Maserninfektionen auch bei älteren Altersgruppen zunehmen.
Die STIKO empfiehlt seit 2010 auch die Impfung für Erwachsene, die nach 1970 geboren sind. Um das Ziel der WHO zu erreichen, eine Elimination von Masern zu ermöglichen, wird eine Impfrate von 95 % der Bevölkerung benötigt. Im Jahr 2017 traten bei 93 % der gemeldeten Infektionsfälle keine schwerwiegenden Komplikationen auf, aber 41 % der Erkrankten mussten ins Krankenhaus. Eine Person starb an den Folgen der Masern.
Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Meldungen von Maserninfektionen sind derzeit noch unklar. Zukünftige Auswertungen sollen klären, inwiefern das Masernschutzgesetz die Häufigkeit und Auswirkung von Maserninfektionen in Deutschland beeinflusst hat, sodass frühzeitig Maßnahmen getroffen werden können, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen. Für detaillierte Informationen zu Masern, Impfung und rechtlichen Aspekten bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung weiterhin Materialien und Merkblätter an.
Details | |
---|---|
Ort | Waldkraiburg, Deutschland |
Quellen |