1,1 Millionen Euro für gemeinnützige Zwecke in MV: So wurde gespendet!

Im Jahr 2025 wurden in Rostock über 1 Million Euro aus Geldauflagen für gemeinnützige Zwecke vergeben. Mehr erfahren.
Im Jahr 2025 wurden in Rostock über 1 Million Euro aus Geldauflagen für gemeinnützige Zwecke vergeben. Mehr erfahren. (Symbolbild/NAG)

1,1 Millionen Euro für gemeinnützige Zwecke in MV: So wurde gespendet!

Rostock, Deutschland - In Mecklenburg-Vorpommern fließt Geld aus justiziellen Verfahren in soziale Projekte. Das erfreuliche Ergebnis: Über 1,1 Millionen Euro wurden im vergangenen Jahr an gemeinnützige Organisationen verteilt. Der Weiße Ring, die Arbeiterwohlfahrt und die Johanniter Unfallhilfe sind die Haupt­begünstigten dieser Gelder, die bei der Einstellung von Verfahren in Kleindelikten vergeben werden. Wie die Süddeutsche berichtet, haben auch rund 720.000 Euro ihren Weg in die Staatskasse gefunden, was für die Region einen kleinen finanziellen Zuwachs bedeutet.

Das Oberlandesgericht in Rostock führt eine umfassende Liste von etwa 650 gemeinnützigen Organisationen, die als Empfänger in Frage kommen können. Die höchsten Zuwendungen des vergangenen Jahres entfielen auf das Dreikönigshospiz Neubrandenburg mit 32.540 Euro, gefolgt vom Förderverein „Kind im Krankenhaus“ mit 30.100 Euro und der Verkehrswacht Wismar und Umgebung, die 26.800 Euro erhielt.

Geldauflagen als Finanzierungsquelle

Die Möglichkeit, Geldauflagen als alternative Sanktion zu verhängen, gibt es in Deutschland seit jeher. Wegen kleinerer Delikte können Verfahren oft durch Zahlung einer Geldstrafe eingestellt werden, ohne dass es zu einem Verurteilungsurteil kommt. Bei der Vergabe dieser Gelder entscheiden Richter und Staatsanwälte über die begünstigten Organisationen. Die Regelungen, die hinter diesen Entscheidungen stehen, sind in der Landesregierung MV dokumentiert.

Aber wie funktioniert das genau? Bei Einstellung von Verfahren können die Richter*innen wählen, ob das Geld in die Staatskasse fließt oder gemeinnützigen Organisationen zugutekommt. Unter dem Begriff „Bußgeldmarketing“ hat sich sogar ein neues Geschäftsfeld entwickelt. Hier beraten Experten, wie Non-Profits erfolgreicher Gelder aus Geldauflagen erhalten können. Die Skala-Campus erläutert, dass Organisationen dazu einen Nachweis über ihre Gemeinnützigkeit und eine überzeugende Darstellung ihrer Arbeit benötigen. Zudem ist ein jährlicher Rechenschaftsbericht obligatorisch, um den Einsatz der Gelder nachzuweisen.

Langfristige Entwicklung und Prognosen

In den letzten zehn Jahren hat Mecklenburg-Vorpommern bereits rund 14,3 Millionen Euro aus Geldauflagen verteilt, wovon etwa 8,8 Millionen Euro an gemeinnützige Einrichtungen gingen. Diese Zahlen zeigen, dass die Vergabe von Geldauflagen nicht nur eine temporäre Lösung ist, sondern langfristig zur Finanzierung bedeutender sozialer Projekte beiträgt.

Vereine, die auf der Liste der begünstigten Organisationen stehen möchten, müssen sich beim Oberlandesgericht in Rostock bewerben und ihre Gemeinnützigkeit nachweisen. Bereits seit Jahren wird die Praxis der Geldauflagenvergabe auch in den Medien thematisiert, sodass sich für die Zukunft wohl eine weiterhin hohe Nachfrage an Vereinsförderung abzeichnen könnte.

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OrtRostock, Deutschland
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