Milliarden von herrenlosen Konten: Regierung will Geld für soziale Projekte nutzen

Deutschland - Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform, um auf „herrenlose“ Bankkonten zugreifen zu können, die seit Jahren keine Bewegung aufweisen. Diese nachrichtenlosen Konten, auf denen schätzungsweise zwischen zwei und neun Milliarden Euro ruhen, sollen für soziale Zwecke genutzt werden. Laut Ruhr24 entstehen solche Konten typischerweise, wenn die Kontoinhaber versterben und entweder keine Erben existieren oder diese sich nicht melden.
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wird festgelegt, dass das auf diesen Konten befindliche Geld in einen staatlichen Fonds für soziale Investitionen fließen soll. Diese Maßnahme orientiert sich an einem britischen Vorbild, wo ungenutzte Gelder nach einer Frist von 15 Jahren für gesellschaftliche Belange verwendet werden dürfen. Um die rechtlichen Grundlagen für diese Reform zu schaffen, plant die Regierung zunächst eine gesetzliche Definition darüber, wann ein Konto als nachrichtenlos gilt.
Geplantes Vorgehen und kritische Stimmen
Ein zentrales Melderegister soll eingeführt werden, um den Überblick über diese Konten zu verbessern. Der Deutsche Bankenverband äußert jedoch Bedenken und sieht rechtliche Hürden in den Plänen. Aktuell gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur Anerkennung eines Kontos als nachrichtenlos. Die Herausforderungen beziehen sich nicht nur auf die Definition, sondern auch auf potenzielle Eingriffe in die Eigentumsrechte lebender Kontoinhaber.
Nach deutschem Recht geht vererbliches Vermögen an das Bundesland über, in dem der Verstorbene zuletzt wohnhaft war, wenn keine Erben vorhanden sind. Wenn die Erbansprüche des Staates nicht geltend gemacht werden, verjähren diese nach 30 Jahren. Für nachrichtenlose Konten, die keinen Todesfall betreffen, fällt das Vermögen ebenfalls nach 30 Jahren ohne Kontobewegung an die Bank. Auch in diesem Fall bleibt jedoch das Recht auf Auszahlung an den ursprünglichen Eigentümer oder dessen Erben bestehen.
Soziale Innovationsfonds und Erbenrechte
Die Koalitionspläne sehen zudem die Etablierung eines revolvierenden Fonds vor, der gesellschaftlichen Innovationen zugutekommen soll. Die genaue Umsetzung und Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung sind momentan noch zu klären. In einer früheren Studie hat die Anwaltskanzlei Schalast & Partner die Möglichkeit untersucht, die Gelder aus diesen Konten für einen „Social-Impact-Fonds“ zu verwenden, um soziale Projekte zu unterstützen.
Für Erben von verstorbenen Kontoinhabern gibt es Möglichkeiten, nach vergessenen Konten zu recherchieren. Diese Nachforschungsanträge können bei Banken oder Bankenverbänden eingereicht werden. Wie unter anwalt.de zu lesen ist, sind erbschaftsrechtliche Dokumente wie der Erbschein oder das Testament erforderlich, um solche Anfragen zu legitimieren.
Kontaktstellen für Nachforschungen bieten verschiedene Banken an, wobei eventuell Gebühren anfallen können. Besonders in Fällen von vermögenden Erblassern wird empfohlen, auch bei Grundbuchämtern und Lebensversicherungen nachzufragen. Eine Ausschlagung der Erbschaft muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Erbfalls geschehen.
Zusammenfassend bleibt abzuwarten, wie die Pläne der Bundesregierung zur Handhabung nachrichtenloser Konten konkret umgesetzt werden und welche sozialen Projekte mit den freigewordenen Geldern gefördert werden können. Die anstehende Reform könnte weitreichende Auswirkungen auf das gesamte Finanzsystem und die sozialen Strukturen in Deutschland haben.
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