Staatliche Hilfe für Gewaltopfer: So erhalten Sie Ihre Entschädigung!

Erfahren Sie, wie Opfer von Gewalt und Trauma staatliche Entschädigungen beantragen können und welche Voraussetzungen gelten.
Erfahren Sie, wie Opfer von Gewalt und Trauma staatliche Entschädigungen beantragen können und welche Voraussetzungen gelten. (Symbolbild/NAG)

Rochusstraße 153, 123 Bonn, Deutschland - Betroffene von körperlicher oder psychischer Gewalt haben in Deutschland die Möglichkeit, eine staatliche Entschädigung zu beantragen. Dies gilt insbesondere für Personen, die Langzeitfolgen eines traumatischen Erlebnisses erfahren haben. Laut Merkur können solche Entschädigungszahlungen sowohl für erlittene Gewalttaten, für Missbrauch sowie für Kriegserlebnisse, Schockschäden und sogar misslungene Schutzimpfungen beantragt werden. Dabei ist der Zeitpunkt des Erlebnisses unerheblich, sodass auch frühere Erfahrungen, wie etwa in der Kindheit, Berücksichtigung finden können.

Der Antrag auf Entschädigung wird bei der zuständigen Versorgungsbehörde des jeweiligen Bundeslands gestellt. Betroffene müssen diverse Nachweise erbringen, darunter Polizeiprotokolle, Zeugenaussagen und Ausweisdokumente. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird die entsprechende Behörde Kontakt zu behandelnden Ärzten, Krankenhäusern oder Therapeuten aufnehmen, um die Ansprüche zu verifizieren.

Entschädigungsbeträge und Kriterien

Die Höhe der Entschädigung orientiert sich am Grad der Schädigungsfolgen (Grad der Schädigung, GdS). Ab einem GdS von 30 wird eine monatliche Rente von 418 Euro gezahlt, während eine vollständige Schädigung (GdS von 100) bis zu 2.091 Euro monatlich ergeben kann. Die genauen Abstufungen sind auf den Websites der zuständigen Ämter, unter anderem des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, zu finden.

Zudem regelt die EU-Richtlinie 2004/80/EG, welche in Brüssel am 29. April 2004 verabschiedet wurde, dass alle Mitgliedstaaten faire und angemessene nationale Entschädigungsregelungen für Opfer gewalttätiger Straftaten vorsehen müssen. Diese Richtlinie unterstützt insbesondere die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen in grenzüberschreitenden Fällen, was die Realität für Betroffene, die im Ausland verletzt wurden, erheblich verbessert.

Deutsche Unterstützungsbehörde

Die Deutsche Unterstützungsbehörde, unter dem Dach des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, bietet umfassende Hilfe für Betroffene an. Sie informiert über die Entschädigungsanträge im Ausland, erklärt den Verfahrensablauf und stellt Antragsformulare der Schädigungsstaaten zur Verfügung. Außerdem übernimmt sie die Recherche nach den zuständigen Behörden im jeweiligen Schädigungsstaat und leitet Anträge mit den erforderlichen Nachweisdokumenten weiter.

Ein weiterer Vorteil: Dokumente werden kostenfrei in die Landessprache übersetzt, und Betroffene werden über den aktuellen Stand ihres Entschädigungsverfahrens informiert. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Entscheidungen über eingereichte Anträge ausschließlich nach dem nationalen Recht des jeweiligen EU-Mitgliedstaates getroffen werden. Die deutschen Entschädigungsregelungen sind oft umfassender als in vielen anderen Mitgliedstaaten.

Betroffene, die bereits Anträge in Deutschland nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) gestellt haben, werden von der Deutschen Unterstützungsbehörde kontaktiert, um ihre Ansprüche im Ausland weiter zu verfolgen. Auch das Sozialgesetzbuch XIV sieht vor, dass deutsche Staatsangehörige, die im Ausland Opfer von Gewalttaten werden, finanzielle Unterstützung erhalten. Dies umfasst schnelle Hilfen und eine Einmalzahlung zwischen 2.600 und 28.600 Euro, je nach Schwere der Tat.

Für Hinterbliebene gibt es ebenfalls Entschädigungsleistungen, die zwischen 2.600 und 7.800 Euro liegen können. Bei der Beantragung sind auch Leistungen aus anderen Sicherungssystemen zu berücksichtigen, da diese auf die genannten Beträge angerechnet werden.

Insgesamt stellt die Unterstützung durch die Deutsche Unterstützungsbehörde eine wesentliche Hilfe für in Not geratene Personen dar, um ihre durch Gewalt erlittenen Schäden zu mindern. Informieren Sie sich am besten über Ihre Ansprüche und die erforderlichen Schritte direkt auf den Websites der entsprechenden Institutionen, wie der ODABS und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Details
Ort Rochusstraße 153, 123 Bonn, Deutschland
Quellen