Sigmaringen führt Katzenschutzverordnung ein – Kastration Pflicht!

Sigmaringen, Deutschland - Die Stadt Sigmaringen setzt sich aktiv für den Tierschutz ein und führt als zweite Gemeinde im Kreis eine Katzenschutzverordnung ein. Diese tritt am 3. Dezember in Kraft und hat das Ziel, das Leid der wild lebenden Katzen zu vermindern und deren Zahl zu reduzieren. Die Verordnung folgt dem Beispiel der Gemeinde Ostrach, die bereits vor zwei Jahren ähnliche Maßnahmen umgesetzt hat. Halter von nicht kastrierten Katzen mit freiem Auslauf werden aufgefordert, ihre Tiere kastrieren zu lassen, um eine unkontrollierte Vermehrung zu verhindern. Die Kosten für die Kastration belaufen sich auf 180 bis 200 Euro für eine Katze und 110 bis 130 Euro für einen Kater, die von den Haltern getragen werden müssen. Durch diese Maßnahmen möchte die Stadt nicht nur die Gesundheit der Katzen schützen, sondern auch die finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit herrenlosen Katzen reduzieren, die im vergangenen Jahr der Stadt Kosten von 12.000 Euro verursachten.
Ein weiterer positiver Aspekt der Verordnung ist die geplante Kastration von Katzen, deren Halter innerhalb von zwei Tagen nicht ermittelt werden können. Die Kosten für die Unterbringung und die Kastration dieser Tiere werden dem Halter in Rechnung gestellt. Martin Grillenberger, der Leiter des Sigmaringer Tierheims, unterstützt die Verordnung und betont die positiven Auswirkungen, die diese auf die Vermehrung und Gesundheit der Katzen haben könnte. Im vergangenen Jahr wurden 100 Kitten im Tierheim aufgenommen, viele davon waren krank oder hatten gesundheitliche Probleme. Der Anstieg der Tierarzt- und Kastrationskosten wird als einer der Gründe für die hohe Anzahl an Fundkatzen angesehen.
Zusätzliche Unterstützung für Halter und Tierschützer
Um die Kastration von Katzen zu fördern, führt die Stadt Sigmaringen zudem Zuschussaktionen durch, die vom 1. Dezember 2018 bis zum 28. Februar 2019 liefen. Während dieser Zeit wurde eine Erstattung der Tierarztkosten angeboten: 30 Euro für Katzen und 15 Euro für Kater. Nach der Kastration und Kennzeichnung konnten die Halter ihre Rechnungen bei der Stadtverwaltung einreichen, wobei das Behandlungsdatum innerhalb des Aktionszeitraums liegen musste. Es wurde darauf hingewiesen, dass Katzen ab Februar trächtig sein könnten, weshalb von der Kastration hochträchtiger Tiere abgeraten wurde. Die Registrierung der gekennzeichneten Katzen ist kostenlos und kann etwa im Tasso-Haustierregister oder im Haustierregister des deutschen Tierschutzbundes erfolgen, was die Nachverfolgbarkeit und Sicherheit der Tiere erhöht.
Die Katzenschutzverordnung in Ostrach hat sich nach Angaben der Stadt bewährt, wo die Anzahl der Fundkatzen von 15-20 auf fünf pro Jahr gesenkt werden konnte. Dies hat auch andere Gemeinden, wie Bingen und Stetten am kalten Markt, dazu veranlasst, die Einführung ähnlicher Verordnungen zu prüfen. Diese Trendwende in der Katzenschutzpolitik könnte auch auf eine breitere Akzeptanz in anderen Regionen hindeuten und zeigt, wie wichtig der Tierschutz und die verantwortungsvolle Tierhaltung sind.
Details | |
---|---|
Ort | Sigmaringen, Deutschland |
Quellen |