OLG Naumburg: Gendern in Urteilen künftig unzulässig!
OLG Naumburg: Gendern in Urteilen künftig unzulässig!
Dessau-Roßlau, Deutschland - Im deutschen Recht ist der Umgang mit geschlechtergerechter Sprache nach wie vor ein heiß diskutiertes Thema. Ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg hat nun Klarheit in dieser Debatte geschaffen. Laut einem Urteil vom 12. Juni 2025 hat das OLG entschieden, dass Gendern in Gerichtsurteilen nicht zulässig ist, sofern dies nicht ausdrücklich von den Verfahrensbeteiligten gewünscht wird. Dies geht aus einem Artikel von LTO hervor.
Der Fall, auf den sich diese Entscheidung stützt, betrifft einen Mann, der wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 480 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot betroffen war. Der Amtsrichter in Dessau hatte bei der Urteilsformulierung genderneutrale Begriffe wie „betroffene Person“ und „sachverständige Person“ verwendet. Doch das OLG Naumburg hob diese Entscheidung in erster Linie aufgrund inhaltlicher Mängel auf, die unter anderem fehlende Angaben zur Eichung des Messgeräts und der Verkehrsüberwachung umfassten.
Geschlechtergerechte Sprache und ihre Herausforderungen
Ein weiteres Augenmerk der Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) war die Verwendung von geschlechtsneutralen Formulierungen. Sie bezeichnete diese als „ridikül“ und kritisierte, dass sie unpersönlich wirken und die Identität der Beteiligten nicht respektieren. Das Gericht teilte diese Auffassung weitgehend und stellte fest, dass in Urteilen Raum für sprachliche Experimente nicht gegeben ist. Die GenStA forderte eine klare Sprache, die der Sorgfaltspflicht bei der Urteilsabfassung gerecht wird; eine Meinung, die in vielen rechtlichen Kreisen zunehmend hoch im Kurs steht, wie Jura.cc berichtet.
In einem größeren Kontext betrachtet, steht der Beschluss des OLG Naumburg nicht alleine. Auch gesellschaftlich ist das Thema Gendern sehr umstritten. Es gibt verschiedene Ansätze zur geschlechtergerechten Sprache, sei es durch Sichtbarmachung beider Geschlechter oder durch geschlechtsneutrale Formulierungen. Die unklare Anwendung von Gendersternchen oder ähnlichen Schreibweisen wird von etablierten Institutionen, wie dem Rat für deutsche Rechtschreibung, kritisch gesehen. Daher stellt sich die Frage: Wie weit darf Sprache im rechtlichen Kontext experimentell sein, ohne den Sinn für Klarheit zu verlieren? Diesem Dilemma stehen auch Unternehmen und öffentliche Verwaltungen gegenüber, die sich zwischen gesetzlichen Vorgaben und der Verständlichkeit der Kommunikation bewegen müssen, wie das Juraforum betont.
Der Weg in die Zukunft
Der Beschluss aus Naumburg ist ein klarer Hinweis, dass die Sprache in juristischen Texten präzise, verständlich und würdevoll sein sollte. Dies ist nicht nur wichtig für die Rechtsprechung, sondern auch für die Wahrnehmung von Betroffenen und die gesellschaftliche Akzeptanz des Rechtssystems. Die Entscheidung hat Signalwirkung für zukünftige Urteile in Sachsen-Anhalt und könnte auch weitreichende Folgen für andere Bundesländer haben, die sich in ähnlichen Situationen befinden.
In Zeiten wachsender Sensibilität für geschlechtergerechte Kommunikation bleibt abzuwarten, ob und wie sich die rechtspolitischen Rahmenbedingungen anpassen werden. Die Herausforderung wird sein, die Balance zwischen Präzision und Respekt für die Individualität der Beteiligten zu finden.
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Ort | Dessau-Roßlau, Deutschland |
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