Urteil des OLG Naumburg: Geschwindigkeitsmessung und Gender-Formel in der Kritik!

Urteil des OLG Naumburg: Geschwindigkeitsmessung und Gender-Formel in der Kritik!

Dessau-Roßlau, Deutschland - Ein Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Rechtswesen zeigt, dass das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg am 4. Juli 2025 ein bedeutendes Urteil zurückverwiesen hat. In einem Verfahren, das ursprünglich vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau verhandelt wurde, stellte das OLG fest, dass grundlegende Mängel in der Urteilsbegründung vorlagen. Diese Mängel betrafen vor allem die Geschwindigkeitsmessung sowie die Eichung des Messgeräts und die Anhörung des Messbeamten. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hatte zuvor ein Bußgeld von 480 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.

Der Betroffene hatte Rechtsbeschwerde eingelegt und beanstandete die Verletzung sowohl des formellen als auch des materiellen Rechts. Besonders die Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) äußerte Bedenken und unterstützte die Rechtsbeschwerde, indem sie die Aufhebung des Urteils beantragte. Beck berichtet, dass das OLG Naumburg der Beschwerdebegründung der GenStA ohne weitere Erklärungen folgte. Diese kritisierte auch die Verwendung geschlechtsneutraler Formulierungen im Urteil, wie die Bezeichnung des Betroffenen als „betroffene Person“ sowie des Sachverständigen als „sachverständige Person“. Lediglich der Richter wurde in der herkömmlichen Form erwähnt.

Vorwurf und Strafe

Der Fall wird noch interessanter, wenn man einen Blick auf ähnliche Verfahren wirft. So war das OLG Naumburg bereits am 4. Oktober 2024 mit einem anderen Fall konfrontiert, der die Fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung und das Nichtmitführen wichtiger Dokumente betraf. Hier wurde eine Geldbuße von 440 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Auch in diesem Fall stellte die Generalstaatsanwaltschaft eine Rechtsbeschwerde und wies darauf hin, dass das Urteil des Amtsgerichts nicht ausreichend begründet war, was zu einer Überprüfung und Rückverweisung führte. Burhoff schildert, dass in der Beweisaufnahme gravierende Mängel festgestellt wurden.

Ein weitere Aspekt, der in den Berichten zur Sprache kommt, ist die Divergenz zwischen verschiedenen Gerichten bezüglich des Zugangs zu Rohmessdaten. Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. März 2022 beleuchtet, dass in einem Verfahren über Geschwindigkeitsüberschreitung keine ausreichenden Vorlagen für die Übermittlung solcher Daten vorlagen. NWB hebt hervor, dass die Beweiskraft dieser Daten entscheidend für die Verteidigung ist und dass unterschiedliche Ansichten über deren Relevanz existieren.

Kritik an geschlechtergerechter Sprache

Die Verwendung geschlechtsneutraler Formulierungen im Urteil des Amtsgerichts wird von verschiedenen Seiten kritisch betrachtet. Die GenStA argumentiert, dass solche Formulierungen nur dann verwendet werden sollten, wenn ein ausdrücklicher Wunsch der Beteiligten besteht. Diese Diskussion zeigt, dass sich das Rechtssystem in Deutschland in einem Wandel befindet, der auch die sprachliche Gestaltung von Urteilen betrifft. Es bleibt abzuwarten, wie Gerichte in Zukunft mit dieser Thematik umgehen werden.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Rechtsprechung in Deutschland einem ständigen Wandel unterliegt. Die aktuellen Entwicklungen rund um die Urteile der OLGs Naumburg und Zweibrücken zeigen die Herausforderungen und die erforderliche Präzision in der Urteilsbegründung klar auf. Die Gesellschaft könnte durch diese Urteile sowohl in Fragen der Geschlechtergerechtigkeit als auch in der Verfahrensgerechtigkeit beeinflusst werden.

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OrtDessau-Roßlau, Deutschland
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