Rechtswidrig: Asylsuchende an Grenze zurückgewiesen – Politisches Chaos!

Das Berliner Verwaltungsgericht erklärt die Zurückweisung somalischer Asylsuchender für rechtswidrig. CDU und CSU kritisieren Pro Asyl.
Das Berliner Verwaltungsgericht erklärt die Zurückweisung somalischer Asylsuchender für rechtswidrig. CDU und CSU kritisieren Pro Asyl. (Symbolbild/NAG)

Frankfurt (Oder), Deutschland - Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Zurückweisung von drei somalischen Asylsuchenden an der deutsch-polnischen Grenze rechtswidrig war. Diese Entscheidung sorgte für scharfe Kritik seitens der CDU und CSU, die der Hilfsorganisation Pro Asyl vorwerfen, das Urteil durch vermeintliche Empfehlungen an Flüchtlinge provoziert zu haben. CSU-Landesgruppenchef Hoffmann äußerte zudem Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Asylsuchenden und behauptete, Pro Asyl empfehle Flüchtlingen, ihre Ausweise wegzuwerfen, um die Abschiebungen zu erschweren.

Das Gericht hatte in seinem Urteil festgestellt, dass die Rückführungen am 9. Mai durch die Bundespolizei am Bahnhof Frankfurt (Oder) ohne vorherige Klärung der Zuständigkeit eines EU-Staates erfolgt waren. Dies ist ein Verstoß gegen das Dublin-Verfahren, das regelt, welches EU-Land für ein Asylverfahren zuständig ist. Nach der Dublin-III-Verordnung dürfen Asylsuchende, die auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, nicht ohne eine ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens zurückgewiesen werden, so wie es in der Entscheidung festgelegt wurde.

Rechtswidrigkeit der Zurückweisungen

In seiner Argumentation stellte das Verwaltungsgericht fest, dass die deutschen Behörden klären müssen, welcher Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist. Die Bundespolizei hatte die Zurückweisung mit der Annahme begründet, Polen sei ein sicherer Drittstaat, was das Gericht jedoch als nicht ausreichend erachtete. Dobrindts Versuch, sich auf Artikel 72 des AEUV zu berufen, wurde zurückgewiesen, da die Notwendigkeit einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht ausreichend dargelegt wurde.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant dennoch verstärkte Grenzkontrollen und hält an den Kontroversen um die Zurückweisungen fest. Er kündigte an, die Entscheidung möglicherweise vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Trotz der gerichtlichen Entscheidung wurde klargestellt, dass die Bundespolizei die Zurückweisungen vorerst fortsetzen kann, was jedoch zu steigendem Druck auf die Bundesregierung führen könnte, falls andere Gerichte ähnliche Entscheidungen treffen.

Kritik an der Bundesregierung

Asylrechtsexperte Daniel Thym kritisierte die bisherigen Begründungen für die Zurückweisungen und forderte eine umfassende Erklärung von der Bundesregierung. Pro Asyl sieht das Urteil als klaren Aufruf an die Politik, die europarechtswidrige Praxis der Zurückweisungen zu beenden. Die Waffen der Kritiker sind scharf: Throm von der CDU warf Pro Asyl vorsätzliche Unterstützung bei illegalen Grenzübertritten vor, während die Organisation die Vorwürfe als falsche Unterstellungen zurückweist.

Das Sachverhalten wirft auch Fragen bezüglich des Dublin-Verfahrens auf, das die Zuständigkeit für Asylverfahren in der EU regelt. Laut der BAMF hat das Verfahren das Ziel, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat geprüft wird, um die Sekundärwanderung innerhalb Europas zu steuern. Im Fall der drei somalischen Asylsuchenden wurde dieser Ablauf jedoch nicht ordnungsgemäß eingehalten, was nun rechtliche Folgen haben könnte.

Die derzeitige Situation verdeutlicht die Spannungen zwischen den politischen Akteuren, die sowohl den Schutz der Menschenrechte als auch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verfolgen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtslage unter dem Druck weiterer Gerichtsurteile entwickeln wird.

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Ort Frankfurt (Oder), Deutschland
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