Syrischer Flüchtling mit gefälschter ID: Abgewiesen in Kehl!

Bundespolizei wies am 26. Mai einen 40-jährigen Syrer mit gefälschter ID und Einreiseverbot nach Frankreich zurück.
Bundespolizei wies am 26. Mai einen 40-jährigen Syrer mit gefälschter ID und Einreiseverbot nach Frankreich zurück. (Symbolbild/NAG)

Kehl, Deutschland - Am Montag, den 26. Mai, wurde ein 40-jähriger Syrer beim Halt eines grenzüberschreitenden Fernzugs am Bahnhof Kehl von der Bundespolizei kontrolliert. Trotz einer französischen Asylbescheinigung, die ihm nicht zum Grenzübertritt verhalf, stellte die Überprüfung fest, dass ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen ihn besteht.

Als die Beamten seine Sachen durchsuchen, fanden sie eine komplett gefälschte bulgarische Identitätskarte. Zusätzlich steht der Mann unter Verdacht, falsche amtliche Ausweise zu beschaffen sowie eine unerlaubte Einreise trotz des bestehenden Verbots zu versuchen. Bei seiner Festnahme gab er zu, die gefälschte Identitätskarte für stolze 5.000 Euro erworben zu haben. Nach der vollständigen Vernehmung wurde ihm die Einreise verweigert, und er wurde umgehend nach Frankreich zurückgewiesen.

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Ort Kehl, Deutschland
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