Wenn der Vermieter nicht zahlt: Wasser und Wärme in Gefahr!

Wenn der Vermieter nicht zahlt: Wasser und Wärme in Gefahr!

Görlitz, Deutschland - In vielen Gemeinden wird es zunehmend zum Problem: Wenn Vermieter ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, bleibt es häufig an den Mietern hängen. Ein kritisches Thema, das in Städten wie Löbau und Olbersdorf hohe Wellen schlägt, ist die Abstellung von Wasser und Wärme. Hier werden vermehrt Fälle bekannt, in denen Vermieter aus Israel unregelmäßig ihre Abschläge für die Trinkwasser- und Wärmeversorgung an die Versorgungsunternehmen weiterleiten. Dies bleibt nicht ohne Folgen, wie Sächsische.de berichtet. Abstellungen von Wasser und Wärme stellen für viele Mieter eine existentielle Bedrohung dar.

Die Stadtwerke Löbau, zusammen mit Versorgungsbetrieben in Hoyerswerda und den Stadtwerken Zittau, haben von Einzelfällen gesprochen, während die Stadtwerke Niesky und Görlitz zur Zeit noch nie zur Sperre greifen mussten. Dennoch wurde im Jahr 2024 von Trinkwasserversorger Sowag 132 Mal mit Abstellungen gedroht, was in 29 Fällen auch tatsächlich zur Sperre führte. Besonders betroffen sind in der Regel kleinere Mietobjekte mit ein bis zwei Wohneinheiten, größere Wohnblöcke bleiben meist verschont.

Rechte und Pflichten der Mieter und Vermieter

In Deutschland ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, seinen Mietern eine durchgehende Versorgung mit Strom, Wärme und Trinkwasser bereitzustellen. Dies ist klar im Mietrecht verankert, wie Kanzlei Finkenzeller erläutert. Eine Abweichung von dieser Verpflichtung muss ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten sein. Bei Verstößen kann der Mieter den Vermieter sogar gerichtlich zur Wiederherstellung der Versorgung anhalten.

Besonders brisant ist, dass ein Vermieter die Versorgung nicht bei Zahlungsverzug des Mieters einstellen darf. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nicht anwendbar, weil Versorgungsleistungen nicht nachzuholen sind. Selbst wenn der Mieter in Rückstand gerät, bleibt der Vermieter verpflichtet, die Versorgungsleistungen aufrechtzuerhalten. Dies gilt auch, wenn das Mietverhältnis beendet ist, solange die Umstände es erfordern, wie oft gerichtlich entschieden wurde. In einem Rechtsstreit über die Wirksamkeit einer Kündigung ist der Vermieter ebenfalls angehalten, die Versorgung bis zur Klärung aufrechtzuerhalten.

Was bedeutet das für betroffene Mieter?

Für Mieter, die von einer ungerechtfertigten Versorgungssperre betroffen sind, ergeben sich einige Ansprüche. Kanzlei Herfurtner weist darauf hin, dass Mieter in solch einem Fall das Recht auf Weiterversorgung haben und gegebenenfalls auch Mietminderungen oder Schadensersatz fordern können, falls sie durch den Wegfall der Versorgung zusätzliche Kosten für Verpflegung oder vorübergehende Unterkunft haben. Eine unberechtigte Abstellung kann durchaus rechtliche Konsequenzen für den Vermieter nach sich ziehen.

Die gesetzliche Grundlage zur Regelung der Versorgungsverpflichtungen findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den Paragraphen §§ 535, 273 und 320. In Fällen von ausstehenden Mietzahlungen kann eine Versorgungssperre unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein, jedoch nur, wenn der Mieter erheblich im Rückstand ist und eine angemessene Frist gesetzt wurde.

Wie sollten Mieter also handeln, wenn sie mit einer drohenden Sperre konfrontiert werden? Der erste Schritt sollte immer ein Gespräch mit dem Vermieter sein, gefolgt von gegebenenfalls rechtlichen Schritten, falls sich keine Einigung erzielen lässt. Wichtig ist, dass Mieter sich genau über ihre Rechte informieren, um nicht in eine ungünstige Lage zu geraten.

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OrtGörlitz, Deutschland
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