Gefährliche Hunde in Sachsen: So viele leben unter uns!

Im Freistaat Sachsen leben 182 gefährliche Hunde. Statistiken, Gesetze und lokale Regelungen zum Thema Hundehaltung.
Im Freistaat Sachsen leben 182 gefährliche Hunde. Statistiken, Gesetze und lokale Regelungen zum Thema Hundehaltung. (Symbolbild/NAG)

Gefährliche Hunde in Sachsen: So viele leben unter uns!

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Deutschland - Im Freistaat Sachsen wird das Thema gefährliche Hunde immer brisanter. Eine aktuelle Statistik zeigt, dass Ende 2024 insgesamt 182 Hunde als gefährlich eingestuft waren. Die Zahlen stammen aus einer Anfrage von Susanne Schaper, der Fraktionsvorsitzenden der Linken im Sächsischen Landtag. Laut sächsische.de unterscheidet das Innenministerium zwischen 49 „vermutet gefährlichen Hunden mit Haftungserlaubnis“ und 133 Hunden, bei denen die Gefährlichkeit im Einzelfall nachgewiesen wurde.

Besonders viel Aufsehen erregt die Liste der vermutet gefährlichen Rassen, zu denen unter anderem der American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier gehören. Von den 49 vermutet gefährlichen Hunden leben 12 in Leipzig und 11 in Dresden. Unter den 133 Hunden, bei denen die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde, führt Leipzig mit 38 Hunden die rangliste an, gefolgt vom Vogtlandkreis mit 20 und dem Landkreis Meißen mit 16.

Einzelfälle und sicherheitsrelevante Maßnahmen

Im vergangenen Jahr wurden 26 der als gefährlich eingestuften Hunde von den Behörden sichergestellt und in Tierheimen untergebracht. Dabei handelt es sich um 11 Hunde aus Leipzig und nur einen in Dresden. Unter den sichergestellten Hunden fanden sich nicht nur Rassen, die normalerweise als gefährlich gelten, sondern auch eine Vielzahl von Einzelfällen, wie etwa ein Jack-Russel-Mix.

Die Gefährlichkeit aggressiver Hunde kann durch das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden, das revosax.sachsen.de regelt, gesteuert werden. Dieses Gesetz besagt, dass für die Haltung gefährlicher Hunde eine Erlaubnis der Kreispolizeibehörde erforderlich ist, die diverse Auflagen wie Sachkunde und eine Haftpflichtversicherung mit sich bringt. Zudem müssen gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke an der Leine geführt und mit einem Maulkorb versehen werden.

Statistische Sicht auf Hundeverletzungen

Die Vorfälle, die im Zusammenhang mit diesen Hunden stehen, sind alarmierend. Hunde, die als potenziell gefährlich eingestuft werden, verletzten im vergangenen Jahr insgesamt 10 Personen in Sachsen, darunter ein Kind in Dresden. Außerdem kamen 14 weitere Verletzungen durch Kreuzungen dieser Rassen hinzu, ebenso ein tödlicher Vorfall für einen anderen Hund.

Darüber hinaus verletzten Hunde, die nicht als gefährlich eingestuft waren, im letzten Jahr 451 Menschen, darunter 55 Kinder unter 14 Jahren. Besonders Leipzig erregte Aufsehen, wo 84 Personen durch solche Hunde verletzt wurden.

Regelungen in der Region

In Sachsen gibt es keine einheitlichen Regelungen in Bezug auf Maulkorbzwang oder Hundeverbotszonen. Vielmehr können Städte und Gemeinden eigene Verordnungen aufstellen. In Städten wie Leipzig, Dresden und Chemnitz sind spezielle Regeln zu beachten: In Leipzig herrscht eine generelle Leinenpflicht, während in Dresden die Leinenpflicht nur in bestimmten Stadtgebieten gilt. Hundehalter sind gut beraten, sich über die lokalen Bestimmungen zu informieren, um unerwünschte Vorfälle zu vermeiden.

Zusammenfassend zeigt die aktuelle Situation in Sachsen, dass das Thema gefährliche Hunde eng mit Sicherheitsfragen verknüpft ist. Ein verantwortungsbewusster Umgang seitens der Hundehalter und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind entscheidend, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.
Für weitere Informationen über die Regelungen zur Hundehaltung empfehlen wir einen Blick auf dogondo.de, wo alle wichtigen Punkte zu finden sind.

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OrtSächsische Schweiz-Osterzgebirge, Deutschland
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