Lohmen kämpft vor Gericht: Nationalparkverordnung in der Kritik!
Lohmen kämpft vor Gericht: Nationalparkverordnung in der Kritik!
Lohmen, Deutschland - Im Nationalpark Sächsische Schweiz, genauer gesagt im beschaulichen Kirnitzschtal, brodelt es gewaltig: Die Gemeinde Lohmen hat eine Klage gegen die Nationalparkverordnung von 2003 eingereicht. Diese Verordnung erweitert die Befugnisse der Nationalparkverwaltung und macht Bauvorhaben in der Region deutlich komplizierter. Stattdessen sollen jetzt naturschutzrechtliche Genehmigungen eingeholt werden, die zuvor von den Kommunen verwaltet wurden. In den Augen von Bürgermeisterin Silke Großmann ist das nicht nur hinderlich, sondern auch rechtswidrig.
Bereits 2003 hatte die Gemeinde bereits einen Versuch unternommen, vor Gericht zu ziehen, doch bislang blieb eine Verhandlung aus. „Wir möchten mehr Spielraum für kommunale Entwicklungen“, so Großmann. Und das hat seinen Grund: Geplante Projekte, wie der Bau öffentlicher Toiletten und Verkaufsflächen für lokale Händler, stecken fest. Landrat Michael Geisler unterstützt die Klage vehement und kritisiert die Nationalparkverordnung, die seiner Meinung nach kein Vertrauen und keine Akzeptanz bei den Kommunen schafft.
Klingt nach Konflikt: Nationalpark vs. Kommune
Doch nicht nur Lohmen sieht sich mit Herausforderungen konfrontiert. Der Streit entbrannte ursprünglich um den Neubau von Parkplätzen am beliebten Aussichtspunkt Bastei, der mittlerweile beigelegt ist. Aber auch nach dem Brand im Jahr 2022 sind die Spannungen zwischen den Kommunen, den Einwohner:innen und der Nationalparkverwaltung nicht gewichen. Eine Bürgerinitiative verlangt sogar eine Rückstufung des Nationalparks zu einem Naturpark, um menschliche Einflüsse zu ermöglichen. Christoph Hasse, Mitbegründer der Initiative, sieht die Unvereinbarkeit des Nationalparkstatus mit den Bedürfnissen der Tourismuswirtschaft.
Auf der anderen Seite steht Uwe Borrmeister, der seit 2023 neuer Nationalpark-Chef ist. Er hebt die Vorteile des Nationalparkstatus hervor, insbesondere in Bezug auf die Waldbrandvorbeugung und die touristische Infrastruktur. Man darf gespannt sein auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen, die für den 28. August 2023 ansteht. Eigentlich könnte die Entscheidung die Nationalparkverordnung bestätigen, Teile davon aufheben oder sie sogar für ungültig erklären.
Ein komplexes Zusammenspiel
Insgesamt umfasst der Nationalpark eine Fläche von 9.350 Hektar, was sich unter den internationalen Standards als eher klein erweist. Kritiker bemängeln den hohen menschlichen Einfluss auf das Gebiet und stellen die Frage, ob die Gründung eines solchen Parks in dieser Größe wirklich sinnvoll ist. Die Region, die als Teil von Sachsen eine Vielzahl von Ökosystemen beherbergt, könnte zudem von einer besseren Integration der lokalen Bedürfnisse in die Parkverwaltung profitieren.
Die Grenzen des Nationalparks sind gut dokumentiert und in Karten des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft festgehalten. Diese Karten zeigen detailgenau die Zonen im Park und sind nach verschiedenen Maßstäben aufbereitet. Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz agiert dabei als regionale Einheit von SACHSENFORST und betreut nicht nur den Nationalpark, sondern auch das umgebende Landschaftsschutzgebiet.
Diese Entwicklungen werfen Fragen auf, die nicht nur die Anwohner betreffen, sondern auch die Tourismusbranche, die in den letzten Jahren mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert war. Wie es in Lohmen weitergeht, bleibt abzuwarten, doch eins ist sicher: Der Konflikt zwischen Naturschutz und kommunalen Interessen ist noch lange nicht entschieden.
Weitere Informationen über die Nationalparkverordnung erhalten Sie auf superillu.de, Details zu den Karten können Sie auf revosax.sachsen.de nachlesen, und zur Betreuung des Parks verweisen wir auf das Angebot der Nationalparkverwaltung Sächsisches Schweiz.
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Ort | Lohmen, Deutschland |
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