Zwickauer Stadtrat schützt Laubbäume: Neue Gehölzschutzsatzung beschlossen!
Zwickauer Stadtrat schützt Laubbäume: Neue Gehölzschutzsatzung beschlossen!
Zwickau, Deutschland - Am 15. Juli 2025 hat der Zwickauer Stadtrat grundlegende Änderungen im Umgang mit Gehölzen beschlossen. Diese Neuerungen wurden bereits am 4. Juli 2025 im Elektronischen Amtsblatt der Stadt Zwickau veröffentlicht und traten am 5. Juli in Kraft. Ziel der neuen Gehölzschutzsatzung ist es, die wertvollen Laubbäume und Hecken in der Stadt langfristig zu erhalten und gleichzeitig die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, um den Bürger:innen entgegenzukommen, wie zwickau.de berichtet.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Fällgenehmigungen. Bisher war ein Antrag für die Fällung notwendig, jetzt genügt eine Anzeige über die Gehölzentfernung beim Amt für Umwelt und Stadtplanung. Dies sorgt für schnelle Abläufe: Wenn innerhalb von drei Wochen keine Rückmeldung erfolgt, darf die Fällung unter Berücksichtigung des Schnittverbots, das in der Zeit vom 1. März bis 30. September gilt, durchgeführt werden.
Schutzmaßnahmen und Ausgleichszahlungen
Ein weiterer zentraler Punkt der neuen Regelung ist der Schutz von Laubbäumen mit einem Stammumfang ab 100 cm in einem Meter Höhe, sowie von Birken, Pappeln und Weiden. Nadelgehölze und freiwachsende Sträucher fallen jedoch nicht mehr unter den Schutz. Falls ein Gehölzeigentümer einen Baum fällen möchte, muss dies durch eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden, wobei es in Ausnahmefällen möglich ist, von dieser Regel abzuweichen. Sollte eine Ersatzpflanzung nicht möglich sein, kann der Eigentümer eine Ausgleichszahlung von 750 Euro pro Baum an die Stadt Zwickau leisten.
Um Missverständnisse der alten Satzung zu vermeiden, bietet die Stadt nun einen Beratungsanspruch zu Rechtsgrundlagen, Ersatzpflanzungen und Baumpflegemaßnahmen an. Dies ist insbesondere wichtig, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf das Schnittverbot und den besonderen Artenschutz nun klarer darstellen. Weitere Rechtsbereiche, wie Denkmalschutz oder Planungsrecht, können ebenfalls Einschränkungen für Fällungen nach sich ziehen, wie landkreis-zwickau.de in ihrem Merkblatt erläutert.
Überblick über Baumschutzverordnungen
Das Thema Baumschutz ist im Landkreis Zwickau nicht neu. In vielen Städten und Gemeinden existieren bereits ähnliche Schutzsatzungen. Anlieger sollten sich vor einer Fällung immer bei den zuständigen Behörden erkundigen, ob eine Genehmigung erforderlich ist. Zudem regelt das Bundesnaturschutzgesetz, dass das Schneiden oder Entfernen von Gehölzen während der Vegetationszeit grundsätzlich verboten ist, und betont so den Schutz der Natur.
Die Einhaltung von Baumschutzverordnungen ist auch deshalb wichtig, weil Verstöße als Ordnungswidrigkeit behandelt werden können, mit möglichen Geldbußen von bis zu 25.000 Euro oder sogar 50.000 Euro. Bei begründeten Anfragen kann die untere Naturschutzbehörde jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilen, um auf spezielle Situationen zu reagieren, betont nabu.de.
Die Stadt Zwickau stellt zudem ein umfassendes Informationsangebot zur Verfügung. Auf ihrer Website sind nicht nur die Antragsformulare für die Gehölzfällung abrufbar, sondern auch wertvolle Tipps zu Anpflanzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu finden. Damit wird ein transparenter und bürgernaher Umgang mit ortsansässigem Baumbestand gefördert.
Details | |
---|---|
Ort | Zwickau, Deutschland |
Quellen |
Kommentare (0)