Steuern sparen im betreuten Wohnen: So nutzen Sie Ihre Vorteile!

Niedersachsen, Deutschland - Der Umzug ins betreute Wohnen kann oft mit hohen Kosten verbunden sein, insbesondere für pflegebedürftige Menschen. In Deutschland nutzen immer mehr ältere Menschen diese Wohnform, die ihnen eine selbstständige Lebensführung trotz gesundheitlicher Einschränkungen ermöglicht. Um diese Kosten zu bewältigen, stellt sich häufig die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit. T-Online berichtet, dass es je nach individuellen Voraussetzungen durchaus möglich ist, verschiedene Kosten als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen.
Die Steuerexpertin Melanie Holz erklärt, dass Aufwendungen für Pflege, Unterkunft und Verpflegung steuerlich geltend gemacht werden können, sofern die Pflegebedürftigkeit medizinisch nachgewiesen ist. Eine ärztliche Bescheinigung oder ein Attest von der Pflegekasse ist erforderlich. Es ist wichtig zu wissen, dass die Kosten für die Unterbringung nur dann absetzbar sind, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Leistungen, die bereits von der Krankenkasse übernommen werden, wie Pflegegeld, müssen jedoch abgezogen werden.
Kosten für Pflege und besondere Dienstleistungen
Darüber hinaus sind mögliche Ersparnisse bei der Haushaltsführung zu beachten. Wenn jemand seinen eigenen Haushalt aufgibt, wird eine Haushaltsersparnis von 1.008 Euro pro Monat (Stand 2025) abgezogen, was in der Steuererklärung zu berücksichtigen ist, sofern der Ehepartner nicht im gemeinsamen Haushalt bleibt. Die zumutbare Belastung, die individuell berechnet wird und von Faktoren wie Einkommen und Familienstand abhängt, reduziert den Betrag weiter, der letztendlich absetzbar ist. Steuerrat24 informiert ausführlich über diese Regelungen und betont die Bedeutung eines Servicevertrags in einem betreuten Wohnprojekt, der Pflegedienste und ambulante Dienstleistungen regelt.
Zu den absetzbaren Ausgaben zählen auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie Zimmerreinigung, Wäschepflege und Essenszubereitung. Außerdem kann der Hausnotruf bei Pflegebedürftigkeit abgesetzt werden, was mit einem Steuerbonus von 20 % bis maximal 4.000 Euro pro Jahr verbunden ist. Für Handwerkerleistungen gibt es eine Steuerermäßigung von bis zu 1.200 Euro jährlich für Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten.
Rechtslage und Urteile
In der alternden Gesellschaft, in der die Nachfrage nach Pflegeeinrichtungen steigt, ist die steuerliche Behandlung von Pflegekosten zunehmend relevant. Haufe beschreibt, dass nur Aufwendungen für Pflege und Betreuung absetzbar sind und Kosten für Haushaltshilfen anderen Regelungen unterliegen. Es gibt auch spezielle Richtlinien, die besagen, dass Kosten für die Unterbringung in einer Seniorenresidenz abziehbar sind, sofern die Notwendigkeit durch eine Krankheit, wie etwa beginnende Demenz, begründet ist.
Pflegekosten können daher erhebliche steuerliche Vorteile bieten, insbesondere wenn diese als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Die genaue Höhe der absetzbaren Kosten ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig, inklusive der individuellen finanziellen Situation und den spezifischen Pflegebedarfen.
Details | |
---|---|
Ort | Niedersachsen, Deutschland |
Quellen |