Schock für Ravensburger Rentnerin: Grundsteuer springt auf 1630 Euro!

Ravensburg, Deutschland - In Ravensburg steht eine Rentnerin vor einem finanziellen Albtraum. Mary Mainusch, die ein 670 Quadratmeter großes Grundstück in Familienbesitz hat, sieht sich ab Januar 2023 mit einer drastischen Erhöhung ihrer Grundsteuer konfrontiert. Während sie zuvor nur 52 Euro jährlich zahlte, wird sie nun zur Kasse gebeten – und zwar mit satten 1.630 Euro, was einer Erhöhung um das 31-Fache entspricht. Dies wirft bei Mainusch viele Fragen und Bedenken auf.
Das Grundstück ist derzeit unbebaut, lediglich Garagen und ein Schuppen befinden sich darauf. Doch aufgrund von Hochspannungsleitungen in der Nähe ist eine Wohnbebauung nicht möglich. Mainusch empfindet die neue Grundsteuer als unverhältnismäßig hoch für ein Grundstück, das nicht einmal für Wohnzwecke genutzt werden kann. Die Berechnung der Grundsteuer basiert nicht auf dem Grundstück selbst, sondern auf Bodenrichtwerten, die von einem Gutachterausschuss festgelegt werden. Diese Praxis ist nicht unüblich, da der Grundsteuerwert die Basis für die Steuerberechnung darstellt und sich aus verschiedenen Faktoren wie Größe, Lage und Sondermerkmalen zusammensetzt, wie bodenrichtwerte-deutschland.de erläutert.
Reaktion und Maßnahmen
Aussichtslos erscheint es Mary Mainusch, die in der Vergangenheit versucht hat, ihr Grundstück online zu verkaufen, jedoch ohne Erfolg. Um den Wert des Grundstücks überprüfen zu lassen, hat sie ein kostspieliges Gutachten in Auftrag gegeben, das rund 3.500 Euro kostet. Der Gutachterausschuss bietet zwar eine kostenlose Überprüfung an, aber für weitere Gutachten muss Mainusch selbst aufkommen.
Um auf die hohe Steuer zu reagieren, hat Mainusch bereits Beschwerde beim Gutachterausschuss eingelegt. In Reaktion darauf ordnete der Ausschuss 88 Quadratmeter des Grundstücks einer anderen Zone mit einem niedrigeren Steuersatz zu, was ihre Grundsteuerumlage leicht senkt. Trotzdem bleibt der Gesamtbetrag eine erhebliche finanzielle Belastung.
Die Hintergründe der Grundsteuerreform
Die Grundsteuer wird von den Grundstückseigentümern an die jeweilige Gemeinde gezahlt, und die zuständige Behörde oder das Finanzamt ermittelt regelmäßig den Grundsteuersatz. Diese Reform und die damit verbundenen Veränderungen wurden im Bewertungsgesetz festgelegt, das die Grundlagen für die Bewertung von Grund und Gebäuden regelt.
Im Falle von unbebauten Grundstücken, wie dem von Mary Mainusch, gelten spezielle Regelungen. Ein unbebautes Grundstück ist definiert als ein Grundstück ohne benutzbare Gebäude, was auch für Garagen und Schuppen zutrifft, die in diesem Fall vorhanden sind. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, darunter Bodenrichtwerte und die Lage des Grundstücks.
Die aktuelle Situation von Mary Mainusch könnte als ein Beispiel für die laufenden Diskussionen über die Fairness und Transparenz des Grundsteuersystems dienen, insbesondere wenn es um die Belastungen für Eigentümer nicht bebaubarer Grundstücke geht. Viele Bürger fragen sich, ob die neuen Regelungen tatsächlich den Eigentümern zugutekommen oder nur zu einer zusätzlichen finanziellen Last werden.
Details | |
---|---|
Ort | Ravensburg, Deutschland |
Quellen |