Kreisstraße 408 in Hildesheim: Vollsperrung wegen umsturzgefährdetem Baum!

Am 20. Juni 2025 ist die Kreisstraße 408 zwischen Wettensen und Brüggen wegen eines umsturzgefährdeten Baumes gesperrt. Fällung geplant.
Am 20. Juni 2025 ist die Kreisstraße 408 zwischen Wettensen und Brüggen wegen eines umsturzgefährdeten Baumes gesperrt. Fällung geplant. (Symbolbild/NAG)

Kreisstraße 408 in Hildesheim: Vollsperrung wegen umsturzgefährdetem Baum!

Wettensen, Deutschland - Im Landkreis Hildesheim sorgt ein akut umsturzgefährdeter Baum für eine Vollsperrung der Kreisstraße 408 zwischen Wettensen und Brüggen. Die Sperrung wurde am Freitagabend von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bekannt gegeben. Der etwa 30 Meter hohe Baum steht im Bereich der Kläranlage östlich der Fahrbahn und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Die Behörden haben alle Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Die Sperrung gilt in beide Richtungen und betroffene Bereiche dürfen bis zur endgültigen Fällung nicht betreten oder befahren werden, wie tixio.de berichtet.

Die Fällung ist für die Zeit zwischen dem 23. und 24. Juni geplant und wird in mehreren Abschnitten mit einem Hubsteiger durchgeführt. Um Störungen zu vermeiden, wird empfohlen, die Umleitung über die Bundesstraße 3 zu nutzen. Dies gilt nicht nur für die normalen Verkehrsteilnehmer, sondern auch für Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei. Die Behörde hat zudem darauf hingewiesen, dass möglicherweise Witterungsbedingungen oder Bauarbeiten Verzögerungen verursachen könnten und bittet um Verständnis von den Betroffenen.

Genehmigungen und Vorschriften bei Baumfällungen

Wer sich fragt, welche Vorschriften bei der Fällung von Bäumen beachtet werden müssen, für den gibt es einiges zu wissen. Grundsätzlich ist eine Baumfällgenehmigung erforderlich, wenn Bäume gefällt oder Äste entfernt werden sollen. Das Fällen ohne eine solche Genehmigung kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen, wie anwalt.de ausführlich darlegt.

Die rechtliche Grundlage für diese Vorschriften bildet die Baumschutzsatzung oder -verordnung, die auf den Bundes- und Landesnaturschutzgesetzen basieren. Bäume gelten als geschützte Landschaftsbestandteile, und ihre Fällung wird als Eingriff in die Natur angesehen. Ausnahmen sind möglich, allerdings muss der Antrag sehr gut begründet werden, etwa durch die Angabe, dass eine Gefahr für Menschen oder Tiere besteht.

Eine Genehmigung ist zudem oft mit Auflagen verbunden, wie etwa Ersatzpflanzungen oder einer Ausgleichsabgabe. Die Möglichkeit zur Antragstellung entfällt, wenn ein Bauantrag bereits vorliegt. Auch die Fällung ist nur in bestimmten Zeiträumen, meist zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar, erlaubt.

Die Umstände um den Baum an der Kreisstraße 408 sind ein anschauliches Beispiel dafür, wie wichtig die Einhaltung dieser Vorschriften ist, um sowohl die öffentliche Sicherheit als auch den Schutz der Natur zu gewährleisten. Bleiben wir also auf dem Laufenden, wie sich die Situation um den Baum und die Straßenarbeiten entwickelt!

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OrtWettensen, Deutschland
Quellen