Städte in Thüringen entscheiden über Verpackungssteuer: Ein Streit entfacht!

Thüringer Städte debattieren über Verpackungssteuern. Innenstaatssekretär Bausewein befürwortet kommunale Lösungen zur Abfallreduktion.
Thüringer Städte debattieren über Verpackungssteuern. Innenstaatssekretär Bausewein befürwortet kommunale Lösungen zur Abfallreduktion. (Symbolbild/NAG)

Städte in Thüringen entscheiden über Verpackungssteuer: Ein Streit entfacht!

Weimar, Deutschland - In Thüringen bleibt die Entscheidung über die Einführung einer Verpackungssteuer für Einwegprodukte wie Kaffeebecher und Pappteller den Kommunen selbst überlassen. Dies betonte Innenstaatssekretär Andreas Bausewein und wies darauf hin, dass es keinen Anlass für ein landesweites Verbot gebe. In den letzten Wochen hat die Debatte über mögliche kommunale Verpackungssteuern in Städten wie Erfurt, Jena, Gera und Weimar an Fahrt gewonnen. Die AfD-Fraktion versucht, diese Initiative mit einer gesetzgeberischen Regelung zu verhindern, was von Bausewein entschieden abgelehnt wird. Der ehemalige Oberbürgermeister von Erfurt ist fest davon überzeugt, dass die Kommunen das Recht auf eigene Verbrauchs- und Aufwandssteuern haben, um gegen die steigende Verschmutzung des öffentlichen Raums vorzugehen, die auch von der hessischen Süddeutschen Zeitung thematisiert wird.

Ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen zeigt, dass kommunale Steuern nur begrenzt zulässig sind. Laut dem Kommunalabgabengesetz (KAG) müssen solche Steuern sich von bundes- oder landesrechtlichen Abgaben unterscheiden. Verschiedene Gerichte haben bereits die Zulässigkeit von Verpackungssteuern unterschiedlich beurteilt. Ein Beispiel ist Tübingen, wo eine solche Satzung im Dezember 2024 vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt wurde. Diese Satzung erhebt eine Steuer auf Einwegverpackungen, die beim direkten Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle verwendet werden. Der Steuersatz beträgt 0,50 Euro pro Einwegverpackung und 0,20 Euro pro Einwegbesteck, maximal also 1,50 Euro für eine Einzelmahlzeit. Die damit erzielten Einnahmen sollen dazu dienen, die Vermüllung zu reduzieren und gleichzeitig die städtischen Haushalte zu entlasten. Detaillierte Informationen hierzu bietet Jura Online.

Verpackungssteuern im Fokus

Insgesamt zeigt sich bereits ein klarer Trend: Immer mehr Städte denken darüber nach, ähnliche Steuern einzuführen. Der Fall der Stadt Kassel, die in den 1990er Jahren eine Verpackungssteuer einführte, nur um vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheitern, ist vielen bekannt. Tübingen scheint es hingegen gelungen zu sein, sowohl die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen als auch messbare Erfolge zu erzielen – die Abfallmenge hat seit Einführung der Steuer deutlich abgenommen, und die Zahl der Gastronomen, die Mehrwegbehälter verwenden, hat sich vervierfacht.
Die Städte Freiburg und Konstanz haben bereits angekündigt, diesem Beispiel zu folgen, während die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Steuern weiterhin von Bedeutung sind, wie auch das Kommunalwiki der Heinrich-Böll-Stiftung bemerkt: Kommunalwiki.

Der zähe Kampf gegen Verpackungsmüll bleibt also ein heißes Thema in der kommunalen Politik. Dennoch stellen sich immer mehr Gemeinden der Herausforderung, für mehr Sauberkeit in ihren Straßen zu sorgen. Der Fokus liegt nicht nur auf der Steuergenerierung, sondern vor allem auf der Reduzierung von Einwegverpackungen und der Förderung von Mehrweglösungen. Die Entwicklungen in Thüringen sind dabei unbedingt zu verfolgen, denn sie könnten beispielgebend für weitere Städte in Deutschland sein. Verkaufsstellen, die derartige Produkte anbieten, müssen zudem damit rechnen, regelmäßig Steuererklärungen abzugeben – ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand, der von Kommunen gut abgewogen werden sollte. Die Anzeichen deuten darauf hin, dass in Zukunft noch mehr Städte auf den Zug aufspringen könnten, um nicht nur ihren Müll zu reduzieren, sondern auch einen Beitrag zu einer saubereren Umwelt zu leisten.

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OrtWeimar, Deutschland
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