Lars Klingbeil plant massive Steuersenkungen: 17 Milliarden Euro bis 2029!

Deutschland - Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) bringt umfassende Steuersenkungen für Unternehmen auf den Weg, die bis 2029 auf insgesamt 17 Milliarden Euro anwachsen sollen. Laut WELT sind die Maßnahmen Teil eines neuen Koalitionsvertrags, der am 9. April 2025 von der SPD und der Union beschlossen wurde. Dieser Vertrag, betitelt „Verantwortung für Deutschland“, umfasst mehrere steuerliche Reformen, die darauf abzielen, die Investitionsbereitschaft von Unternehmen zu fördern.
Die geplanten Steuersenkungen beinhalten einen Investitionsbooster mit Sonderabschreibungen von 30 Prozent, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 gelten sollen. Darüber hinaus wird die Körperschaftsteuer ab dem 1. Januar 2028 schrittweise von 15 Prozent auf 10 Prozent bis 2032 gesenkt. Die steuerliche Forschungszulage wird ebenfalls attraktiver gestaltet. Auch die Abschreibung für Elektroautos wird mit 75 Prozent im Jahr des Kaufs besonders gefördert.
Details der Steuerreform
Die steuerlichen Entlastungen sind auf verschiedene Jahre verteilt. Im Jahr 2025 werden 2,5 Milliarden Euro an Steuererleichterungen erwartet, während für 2026 mit 8,1 Milliarden Euro gerechnet wird. Bis 2029 sollen die jährlichen Steuerausfälle auf 11,3 Milliarden Euro steigen. Die Steuereinnahmen sinken zeitversetzt, wodurch im Jahr 2025 ein Ausfall von 630 Millionen Euro und 2026 von 4 Milliarden Euro projiziert wird. Diese Steuerausfälle verteilen sich dabei auf Bund, Länder und Kommunen, was Fragen zu den Auswirkungen auf die Finanzen der einzelnen Bundesländer aufwirft.
Ergänzend zu den Unternehmenssteuern sieht der Koalitionsvertrag auch Steuererleichterungen für einkommensschwächere Haushalte vor. So wird eine Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislaturperiode angestrebt. Maßnahmen wie die Erhöhung des Kindergelds und eine verbesserte steuerliche Situation für Alleinerziehende sind ebenfalls geplant, um die finanzielle Belastung für diese Gruppen zu reduzieren.
Weitere steuerliche Maßnahmen
Die Reform sieht auch mehrere Anpassungen in anderen steuerlichen Bereichen vor. Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie soll ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt werden. Zudem wird eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge eingeführt, und die Kfz-Steuer für Elektroautos bleibt bis 2035 ausgesetzt. Für gemeinnützige Vereine wird die Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50.000 Euro erhöht.
Die steuerlichen Entlastungen und Reformen sind Teil einer umfassenden Strategie, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Kontext zu stärken. Laut Haufe sollen auch Maßnahmen gegen Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen ergriffen werden. Trotz dieser ambitionierten Pläne bleibt der Solidaritätszuschlag unverändert bestehen, was in manchen Kommentaren als fehlender Fortschritt gewertet wird.
Die geplanten Maßnahmen erfahren unterschiedliche Resonanz in der politischen Landschaft. Der Koalitionsvertrag erwähnt außerdem die Prüfung einer Arbeitstagepauschale für Werbungskosten und die Einführung steuerlicher Anreize für Gewerkschaftsmitglieder. Ob die Reformen tatsächlich wie geplant durchgesetzt werden können, hängt maßgeblich von der Zustimmung der einzelnen Parteien und der Zustimmung im Bundesrat ab.
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