Fachbereich Elterngeld zieht um: Wichtige Infos für Barnimer Bürger!

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Fachbereich Elterngeld in Barnim zieht um: Neue Adresse ab 4. November 2025, keine telefonische Erreichbarkeit an Umzugstagen.

Fachbereich Elterngeld in Barnim zieht um: Neue Adresse ab 4. November 2025, keine telefonische Erreichbarkeit an Umzugstagen.
Fachbereich Elterngeld in Barnim zieht um: Neue Adresse ab 4. November 2025, keine telefonische Erreichbarkeit an Umzugstagen.

Fachbereich Elterngeld zieht um: Wichtige Infos für Barnimer Bürger!

Der Fachbereich Elterngeld im Landkreis Barnim steht vor einem spannenden Umzug. Wie auf barnim.de berichtet, zieht die Behörde in die ehemaligen Räumlichkeiten des Reichsbahnausbesserungswerks (RAW) in der Eisenbahnstraße 37. Die Umzugsaktion findet vom 4. bis 7. November 2025 statt. Während dieser Zeit bleibt der Counterdienst geschlossen, und die telefonische Erreichbarkeit ist ebenfalls nicht gegeben.

Ein Aushang im Paul-Wunderlich-Haus wird die Bürgerinnen und Bürger über die neuen Gegebenheiten informieren. Dennoch bleibt es wichtig zu betonen, dass sich die telefonischen Kontaktdaten sowie die E-Mail-Adressen nicht ändern. Auch die postalische Adresse wird weiterhin die gleiche sein: Landkreis Barnim, Paul-Wunderlich-Haus, Am Markt 116, 16225 Eberswalde.

Wichtige Informationen für Elterngeldbezieher

Für alle, die Elterngeld beziehen oder beantragen möchten, gibt es einige Punkte zu beachten. Änderungen im Elterngeldantrag können bis zum Ende des Bezugszeitraums ohne Angabe von Gründen beantragt werden, wie elterngeld.de erläutert. Beide Elternteile können unabhängig Änderungen beantragen. Der erste eingereichte Antrag muss den vollständigen Zeitraum der Elterngeldzahlung abdecken.

Es ist wichtig, rechtzeitig zu handeln, denn wenn die gewünschten Änderungen mehr als 3 Monate zurückliegen, sind diese nicht mehr möglich. Auch die Umwandlung von Elterngeld Plus in Basiselterngeld ist nur innerhalb bestimmter Fristen möglich. Aber keine Angst, in besonderen Härtefällen, wie bei schwerer Krankheit oder einer Behinderung eines betreuenden Elternteils, kann eine Ausnahme gelten.

Ummeldung bei Umzug

Besonderes Augenmerk sollte auch auf die Ummeldung der Adresse gelegt werden. Bei einem Umzug müssen die neue Adresse sowie eine eventuelle neue Bankverbindung der Elterngeldstelle gemeldet werden. Hierfür ist ein formloses Schreiben erforderlich. Die notwendigsten Informationen sind: Name des Antragstellers, aktuelle sowie neue Adresse, Name und Geburtsdatum des Kindes, und die 7-stellige Antragsnummer. Diese müssen umgehend, spätestens innerhalb der ersten Woche nach dem Umzug, übermittelt werden, wie auf umziehen.de erklärt wird.

Die Post kann für sechs Monate mithilfe eines Nachsendeauftrags von der Deutschen Post nachgesendet werden. Es ist zudem zu beachten, dass ein Umzug ins Ausland zu einem Erlöschen des Anspruchs auf Elterngeld führen kann.

Der Fachbereich Elterngeld bedankt sich bereits im Voraus für das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger während des Umzugs. Für Fragen oder Anliegen bleibt die Elterngeldstelle selbstverständlich weiterhin erreichbar, jedoch nur zu den gewohnten Bürodiensten vor und nach den Umzugsdaten.