Hitzewelle droht: So schützt Ihr Arbeitgeber Ihre Gesundheit!

Hitzewelle droht: So schützt Ihr Arbeitgeber Ihre Gesundheit!
Brandenburg an der Havel, Deutschland - Der Sommer hat seine heißesten Tage zu bieten, und damit sind auch die Temperaturen in vielen Büros und Arbeitsplätzen gestiegen. Am 1. Juli 2025 warnt Ministerin Müller, dass bei über 30 Grad im Raum Arbeitgeber verpflichtet sind, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies ist besonders wichtig, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Laut Meetingpoint Brandenburg gibt es einige wesentliche Maßnahmen, die trotz der Hitze beachtet werden sollten.
Zu den gängigen Schutzmaßnahmen zählen unter anderem das regelmäßige Lüften der Räumlichkeiten, die Bereitstellung von kühlen Getränken, eine Lockerung der Kleiderordnungen und flexible Arbeitszeiten. Diese Punkte können helfen, die Arbeitsbedingungen auch bei steigenden Temperaturen erträglicher zu gestalten. Zudem gilt die Regel, dass bei Temperaturwerten über 35 Grad Arbeitsräume ohne zusätzliche Maßnahmen nicht mehr genutzt werden dürfen. Mitarbeiter sind gut beraten, ausreichend zu trinken und regelmäßige Pausen einzulegen sowie bei ersten Anzeichen von Erschöpfung ins Kühlere zu gehen.
Besondere Schutzpflichten im Freien
Arbeiten im Freien bringt seine eigenen Herausforderungen mit sich. Hier sind Arbeitgeber verpflichtet, spezielle Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das umfasst unter anderem die Bereitstellung von Schattenspendern, UV-Schutzkleidung sowie die Vermeidung schwerer Tätigkeiten in den heißesten Stunden des Tages. Es ist wichtig, dass gerade bei Hitze die Sicherheit der Mitarbeiter stets im Vordergrund steht.
Wie der Tagesschau berichtet, haben Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch auf Hitzefrei im Büro. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Werte im Raum im Rahmen seiner Fürsorgepflicht regelmäßig überwachen muss. Bei über 26 Grad sollte der erst Maßnahmen zur Abkühlung ergreifen. Arbeitnehmer können jedoch keine spezifischen Maßnahmen fordern, solange der Arbeitgeber sich um die Temperaturen kümmert.
Regelungen für das Homeoffice und Schule
Im Homeoffice sieht die Lage etwas anders aus. Nutzer haben keinen Anspruch auf Hitzefrei und sind selbst dafür verantwortlich, die Temperatursituation zu managen. Je nach Arbeitsvertrag besteht oft die Möglichkeit, ins Büro zurückzukehren oder einen kühleren Arbeitsplatz zu wählen. Auch schulische Regelungen in Bezug auf Hitzefrei sind unterschiedlich. Schulleitungen entscheiden hier vor Ort und in manchen Bundesländern gibt es Empfehlungen, etwa Hitzefrei nach der vierten Stunde bei 25 Grad.
Zusammengefasst: Es gibt eine Vielzahl von Regelungen zur Hitzebewältigung am Arbeitsplatz. Von den Arbeitgebern wird viel abverlangt, gleichzeitig müssen auch Beschäftigte wachsam bleiben und selbst aktiv werden. Weitere Informationen und Details lassen sich auf der Webseite des Spiegel nachlesen. Achten Sie auf die Hitze und bleiben Sie gesund!
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Ort | Brandenburg an der Havel, Deutschland |
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