Finanzierungsnot: Brandenburger Beratungsstellen vor dem Aus!

Finanzierungsnot: Brandenburger Beratungsstellen vor dem Aus!
Strausberg, Deutschland - In Brandenburg wird die Existenz zahlreicher Schwangerschaftsberatungsstellen infrage gestellt, weshalb man die Alarmglocken läuten hört. Die aktuelle Finanzierung reicht einfach nicht aus, und dies könnte fatale Folgen haben. Laut rbb24 sind die Beratungsstellen in Städten wie Strausberg, Bernau, Oranienburg, Hennigsdorf und Gransee akut von Schließungen bedroht, wenn sich die finanzielle Situation nicht schnell bessert. Die Sozialverbände, darunter das Deutsche Rote Kreuz, schlagen bereits Alarm: Sie betonen, dass es an den nötigen Mitteln mangelt, um die gesetzlich geforderte Schwangerschaftskonfliktberatung aufrechtzuerhalten.
Die gesetzliche Vorgabe schreibt vor, dass für 40.000 Einwohner eine Vollzeitberatungsstelle vorhanden sein muss, doch hier herrscht ein eklatanter Mangel. Ein Bericht der Liga der freien Wohlfahrtspflege Brandenburg belegt: Für 2,56 Millionen Menschen fehlen 66 dringend notwendige Fachberatungsstellen. Derzeit sind lediglich 63,5 beantragt, was die Versorgungslandschaft erheblich strapaziert.
Schwierigkeiten bei der Finanzierung
Die Brandenburger Sozialministerin Britta Müller hat die Dringlichkeit der Situation erkannt und spricht sich für eine Stabilisierung der Versorgungsstrukturen in der Schwangerschafts-, Konflikt- und Familienberatung aus. Momentan gibt es eine Förderpauschale von 85.238 Euro für eine ganzjährig vollzeitbeschäftigte Fachkraft, die mehr als 80 % der nötigen Personal- und Sachkosten abdecken soll. Das Land plant, die bereitgestellten Mittel von derzeit 5,3 Millionen Euro auf 5,6 Millionen Euro anzuheben, was jedoch nicht ausreicht, um die geforderten Beraterstellen zu finanzieren. Für eine essenzielle Erhöhung des Festbetrags von 81.000 Euro auf 110.000 Euro pro Vollzeitäquivalent wird eine Gesamterhöhung um 1,6 Millionen Euro benötigt.
Auch im rechtlichen Kontext sieht es nicht besser aus: Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt klar, dass die Beratungsstellen einen Anspruch auf die Übernahme von mindestens 80 % der notwendigen Kosten haben, dennoch ist eine vollständige Kostenerstattung nur durch individuelle Prüfungen möglich, was die Verwaltung zusätzlich belastet.
Vielfältige Beratungsangebote
Die Beratungsstellen bieten Kompetenzen rund um Frauenfragen: Schwangerschaftsabbrüche, Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und soziale Hilfen sind nur einige der Themen, mit denen die Beraterinnen und Berater täglich konfrontiert sind. Die Notwendigkeit dieser Angebote ist unbestritten, von der Bevölkerung wird die Arbeit der Beratungsstellen überaus geschätzt.
Ein innovativer Ansatz wurde auf der jüngsten Gleichstellungs- und Frauenministerinnenkonferenz in Essen diskutiert: die Einführung der digitalen Schwangerschaftskonfliktberatung. Diese könnte eine Maßnahme sein, um das drohende Versorgungschaos etwas abzumildern.
Trotz der Herausforderungen muss auch die Unterstützung auf kommunaler Ebene weitergehen. In Bayern beispielsweise erhalten Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen eine Anteilfinanzierung, die 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben abdeckt, wobei 50 % vom Land und 30 % von den Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Gemeinden getragen werden. Dies zeigt, dass ein funktionierendes System möglich ist, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Die Gesundheitsversorgung braucht gerade in solch sensiblen Bereichen ein gutes Händchen, um langfristig eine erfolgreiche Begleitung zu gewährleisten.
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Ort | Strausberg, Deutschland |
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