Keine Bürgergeldansprüche mehr: Urteil zur Erwerbsminderungsrente!

Keine Bürgergeldansprüche mehr: Urteil zur Erwerbsminderungsrente!

Brandenburg, Deutschland - Eine aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg sorgt für Aufregung unter Beziehern von Bürgergeld in Deutschland. Am 26. Februar 2025 hat das Gericht (Aktenzeichen L 18 AS 947/22) entschieden, dass Personen, die eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, keinen Anspruch auf Bürgergeld im Rahmen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) haben. Dieses Urteil betrifft besonders die Betroffenen, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind.

Die zentrale Frage war: Sind Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente auch weiterhin berechtigt, Bürgergeld zu beziehen? Der Kläger, ein Diplom-Ingenieur, der seit 2008 Arbeitslosengeld II bezog, stellte im Jahr 2020 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente, der ihm ab Januar 2021 bewilligt wurde. Nach dieser Bewilligung hob das Jobcenter seine SGB II-Leistungen ab Dezember 2021 auf, was zur Klage führte. Das Sozialgericht Frankfurt (Oder) wies die Klage im September 2022 zurück und bestätigte die Entscheidung des Jobcenters. Der Kläger legte daraufhin beim Landessozialgericht Berufung ein, die allerdings ebenfalls abgewiesen wurde.

Wegfall der Hilfebedürftigkeit

Das Gericht stellte fest, dass der Kläger, aufgrund seiner vollständigen Erwerbsminderung, nicht mehr erwerbsfähig ist und somit kein Anspruch auf SGB II-Leistungen besteht. Lebensunterhalt und grundlegende finanzielle Sicherheit sind durch die Erwerbsminderungsrente und gegebenenfalls Sozialhilfe gewährleistet. Laut § 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB II ist Hilfebedürftigkeit bei Bezug einer Rente nicht gegeben. Dieses Urteil unterstreicht die Aussage, dass die Zuständigkeit für finanzielle Unterstützung mit der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente zum Sozialhilfeträger übergeht.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die Behauptung des Klägers, weiterhin Bürgergeld und einen Bildungsgutschein für eine Umschulung beziehen zu wollen, nicht aufrechtzuerhalten war. Bildungsgutscheine können nur innerhalb des SGB II gewährt werden, und mit dem Wegfall des Anspruchs entfällt auch die Möglichkeit, diese Gutscheine zu erhalten. Die Entscheidung verdeutlicht auch die Komplexität des Sozialrechts in Deutschland.

Soziale Absicherung und Grundsicherung

Bürgergeld ist ursprünglich als Grundsicherung für erwerbsfähige Personen konzipiert. Wer nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, fällt aus dieser Regelung heraus und hat stattdessen Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII. Ein Großteil der Bevölkerung ist sich oftmals nicht über diese Unterschiede bewusst. Für Rentner und dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen gibt es die Grundsicherung im Alter, die unabhängig vom Bürgergeld gewährleistet werden muss.

Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Auswirkungen auf Betroffene. Diese müssen sich nun vermehrt an die Sozialämter wenden, um Hilfen zu beantragen. Auch die Anhebung der Regelsätze im Vergleich zu Hartz IV spielt hier eine Rolle, weshalb vielen Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, die Notwendigkeit einer klaren Informationspolitik seitens der Behörden deutlicher vor Augen geführt wird.

Insgesamt zeigt das Urteil, dass Bürgergeld und Grundsicherung in Deutschland klare Grenzen haben und dass es für viele, vor allem für psychisch und physisch erkrankte Menschen, eine herausfordernde Situation bleibt, die durch komplexe rechtliche Rahmenbedingungen gekennzeichnet ist.

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OrtBrandenburg, Deutschland
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