Geflügelpest in Neuhardenberg: 2.900 Enten getötet! Was jetzt?
Geflügelpest in Neuhardenberg: Etwa 2.900 Enten wurden getötet. Sicherheitsmaßnahmen und Untersuchungen werden verstärkt.

Geflügelpest in Neuhardenberg: 2.900 Enten getötet! Was jetzt?
In Neuhardenberg, einem Ort im Landkreis Märkisch-Oderland, haben die Behörden alarmierend reagiert: Aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest wurden heute rund 2.900 Enten in einem Zuchtbetrieb tierschutzgerecht getötet. Dies geschah auf Anordnung des Veterinäramtes, nachdem eine erhöhte Tiersterblichkeit in dem Betrieb zu einer tierärztlichen Untersuchung führte. Der Erreger, der Virus-Subtyp H5N1, wurde im Landeslabor Berlin-Brandenburg nachgewiesen und durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Experten warnen, dass solcherart Ausbrüche auch in anderen Bundesländern und europaweit zunehmen, was die Lage zusätzlich verschärft. Maz-online.de berichtet von der ersten Geflügelpestausbruch in Brandenburg in diesem Herbst.
Verbraucherschutzministerin Hanka Mittelstädt (SPD) informierte über die wachsende Gefahr durch das Virus, das zunehmend bei Wildvögeln und Nutzgeflügel auftritt. Sie riet den Geflügelhaltern eindringlich, ihre Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern wurden rund um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Diese Zonen sollen mindestens 30 Tage lang aufrechterhalten werden und betreffen eine große Zahl an Geflügelhaltern: 27 in der Schutzzone und 564 in der Überwachungszone, einschließlich vieler privater Halter.
Schutzmaßnahmen und Vorgaben
Die Auflagen in den Zonen sind strikt: Geflügel muss nun vor möglichen Kontaminationen durch Wildvögel geschützt werden. Das bedeutet, dass die Tiere entweder in geschlossenen Ställen gehalten oder unter Schutznetzen leben müssen. Zudem sind tägliche Desinfektionsmaßnahmen an Zu- und Abfahrten zum Betrieb erforderlich. Schutzkleidung und häufigen Kleidungswechsel im Stall sind weitere Hygienemaßnahmen, die die Halter befolgen müssen. Außerdem sind Geflügelausstellungen und Märkte mit Geflügel absolut untersagt. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 30.000 Euro.
Ein Verbringungsverbot für Hühner, Enten, Gänse und Eier gilt binnen der geschützten und überwachten Zonen. Es können jedoch Ausnahmegenehmigungen für den Transport beantragt werden, um finanzielle Verluste zu minimieren. Die Übertragung des Geflügelpesterregers von Wildvögeln auf Zuchttiere stellt ein zentrales Problem dar: Bei Befall werden in der Regel alle Tiere in einem Betrieb getötet.
Ein Blick auf die aktuelle Lage
Wie Agrarheute berichtet, hat sich die Gefahr durch die Vogelgrippe in den letzten Jahren verändert. Diese tritt inzwischen sogar im Sommer auf, besonders an den Küsten Deutschlands. Zwischen Mai und Juli 2023 sind an der Nord- und Ostseeküste Tausende Vögel gestorben, während überlebende Küken in den Nestern verhungerten oder an der Infektion starben. Die Situation ist ernst, und die Experten sind besorgt über die ausgeprägte Virusaktivität.
Solche Entwicklungen zeigen die Dringlichkeit, mit der Geflügelhalter und Behörden zusammenarbeiten müssen, um diese Krankheit einzudämmen und die Tiere zu schützen. In Anbetracht der bisherigen Ausbrüche und Warnungen ist es unerlässlich, sich stetig zu informieren und vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen – denn die Geflügelpest ist weiterhin eine ernsthafte Bedrohung, sowohl für die Zuchtbetriebe als auch für die Wildvogelpopulationen.