Streit um Rettungsdienstkosten: Fehlfahrten fordern Lösung in Brandenburg!

Streit um Rettungsdienstkosten: Fehlfahrten fordern Lösung in Brandenburg!

Märkisch-Oderland, Deutschland - In Brandenburg brodelt es gewaltig im Bereich des Rettungsdienstes. Der Streit zwischen Krankenkassen und den Landkreisen sowie kreisfreien Städten hat sich in den letzten Wochen merklich zugespitzt. Der Hauptstreitpunkt sind sogenannte „Fehlfahrten“, bei denen Patienten nicht in ein Krankenhaus transportiert werden. Dies sorgt nicht nur für Verwirrung, sondern auch für finanzielle Belastungen der betroffenen Kommunen. Wie Tagesspiegel berichtet, weigern sich die Krankenkassen, die Kosten für diese Fehlfahrten zu übernehmen, was dazu führt, dass der Landkreis Märkisch-Oderland Gebührenbescheide an Bürger verschickt, die einen Rettungswagen gerufen haben.

Nach intensiven Verhandlungen wurde der Streit jedoch durch einen Kompromiss gelöst – dank der Vermittlung von Gesundheitsministerin Britta Müller. Die Krankenkassen haben sich vorläufig bereit erklärt, die Kosten für Fehlfahrten zu übernehmen. Dennoch bleibt der Grundsatzstreit über die Finanzierung ungelöst. Der Landtag fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, zügig das „Gesetz zur Reform der Notfallversorgung“ zu verabschieden, um eine bundesgesetzliche Regelung für Fehlfahrten im Rettungsdienst zu schaffen.

Ein dringender Handlungsbedarf

Die Situation im Rettungsdienst ist nicht nur in Brandenburg ein heißes Eisen. Immer mehr Stimmen aus dem Landtag, wie die der SPD-Abgeordneten Julia Sahi, betonen, dass der Rettungsdienst kostenfrei für die Bürger sein soll. Gleichzeitig kritisiert die BSW-Abgeordnete Jouleen Gruhn, dass trotz der steigenden Anzahl an Einsätzen, bei denen Patienten nicht in Lebensgefahr sind, medizinische Behandlungen vor Ort nicht finanziert werden. Diese Herausforderungen belasten die Landkreise und Städte zunehmend.

Zusätzlich fordern die Abgeordneten eine bundesgesetzliche Regelung zur Anerkennung und Bezahlung der Versorgung von Patienten in Notfallpraxen sowie die Unterstützung telemedizinischer Versorgungsansätze. Diese Bereiche sind im aktuellen Gesetz nicht berücksichtigt und bedürfen deshalb dringend einer Überarbeitung.

Der Reformbedarf wird laut

Die derzeitige Regelung im deutschen Gesundheitssystem sieht vor, dass nur der Transport ins Krankenhaus vergütet wird, nicht jedoch die tatsächlich erbrachten medizinischen Leistungen. Dies führt zu unnötigen Krankenhaustransporten, die viele Patienten in Anspruch nehmen, ohne dass eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Die Steiger-Stiftung weist darauf hin, dass es an der Zeit ist, die Notfallbehandlung als eigenständiges Leistungssegment in die Sozialgesetzgebung aufzunehmen.

Es wurde auch ein Vorschlag eingebracht, eine duale Finanzierung zu erlangen, bei der die Investitionskosten von den Ländern und die laufenden Betriebskosten von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen werden. Diese Überlegungen sind wichtig, um eine bundesweit einheitliche Versorgungsqualität sicherzustellen.

Abschließend bleibt zu hoffen, dass die anstehenden Reformen nicht nur die Finanzierung des Rettungsdienstes regeln, sondern auch die qualitätsvolle Versorgung der Patienten in Brandenburg und darüber hinaus nachhaltig sichern. Der Ball liegt jetzt im Spielfeld der Bundesregierung, die gefordert ist, endlich zu handeln.

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OrtMärkisch-Oderland, Deutschland
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