Ulrike Manthey wird neue Direktorin des Amtsgerichts Zehdenick!

Ulrike Manthey wird neue Direktorin des Amtsgerichts Zehdenick!

Zehdenick, Deutschland - Am 14. Juli 2025 war ein bedeutender Tag für die Justiz in Brandenburg. In Zehdenick überreichte Justizminister Benjamin Grimm (SPD) die Ernennungsurkunde an Ulrike Manthey als neue Direktorin des Amtsgerichts. Das Besondere daran: Die Ernennung fand vor Ort statt, um die Bedeutung kleiner Amtsgerichte in Brandenburg zu unterstreichen. Grimm betonte, dass ein Zusammenschluss mit dem Amtsgericht Oranienburg aktuell kein Thema sei und dass die ländlichen Strukturen gestärkt werden müssen. Manthey tritt die Nachfolge von Kathrin Reiter an und bringt eine wertvolle Erfahrung aus ihrer bisherigen 15-jährigen Tätigkeit als Richterin mit, davon seit 2011 in Zehdenick.

Manthey, die in Hennigsdorf geboren und in Velten zur Schule gegangen ist, hat Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam studiert. Bereits während ihrer bisherigen Laufbahn war sie zweimal an das Ministerium für Justiz sowie ans Landgericht Neuruppin abgeordnet. Ihr Engagement und ihre Herangehensweise machen sie zur idealen Wahl für die Leitung des Amtsgerichts Zehdenick, welches neben ihr drei Richter und insgesamt 30 Mitarbeitende umfasst. Darunter findet sich auch ein Auszubildender, was für einen gut funktionierenden Nachwuchs sorgt.

Aktuelle Entwicklungen im Amtsgericht Zehdenick

Im Jahr 2024 erwartet das Amtsgericht Zehdenick die Bearbeitung von über 200 Strafsachen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Gericht stark frequentiert ist, da 203 Strafsachen, 224 Zivilfälle und 219 Familiensachen im letzten Jahr bearbeitet wurden. Die durchschnittliche Verhandlungszeit beträgt dabei drei Monate für Strafsachen, vier bis sechs Wochen für Familiensachen und neuneinhalb Monate für Zivilangelegenheiten. Um die Abläufe zu optimieren, wurden kürzlich auch Videoverhandlungen eingeführt, die eine moderne und effiziente Möglichkeit der Zeugenbefragung und der Verhandlung bieten.

Ein weiterer spannender Punkt ist die Implementierung der elektronischen Akte (E-Akte), die seit November 2023 für Zivil- und Familiensachen sowie seit Februar 2024 für Strafsachen im Amtsgericht Zehdenick in Anwendung ist. [eGovernment] berichtet, dass dies Teil eines umfassenderen Plans in Brandenburg ist, das Justizwesen zu modernisieren und den elektronischen Austausch von Akten zu fördern. Die Pilotierung der E-Akte in Strafsachen begann am 24. Februar 2025, und die positiven Erfahrungen sollen in den kommenden Jahren auf alle Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften und Strafgerichte ausgeweitet werden.

Die Zukunft der Justiz in Brandenburg

Die Einführung der E-Akte wird als ein grundlegender Schritt für die Justiz in Brandenburg bezeichnet. Innenministerin Katrin Lange sieht hierin einen Paradigmenwechsel für die Strafverfolgungsbehörden. Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs wurde bereits 2013 verabschiedet und hat den Zugang zu Gerichten und Staatsanwaltschaften für alle Beteiligten revolutioniert. Ab 1. Januar 2022 sind bereits Rechtsanwälte, Notare und Behörden verpflichtet, ihre Schriftsätze elektronisch an die Gerichte zu übermitteln. Für 2026 plant die Brandenburger Justiz die umfassende Einführung der elektronischen Verfahrensakte.

Einige der technischen Rahmenbedingungen sind bereits festgelegt, und auch die ersten Sitzungssäle werden mit Videoverhandlungstechnik ausgestattet. Das Ziel ist klar: Man möchte die Effizienz der Justiz erhöhen und die Rechtsprechung für die Bürger zeitgemäß gestalten.

Insgesamt zeigt sich, dass die Justiz in Brandenburg, und besonders das Amtsgericht Zehdenick, bereit ist, neue Wege zu gehen und sich den Herausforderungen der modernen Zeit zu stellen. Die Ernennung von Ulrike Manthey markiert dabei einen wichtigen Schritt in eine innovative Zukunft.

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OrtZehdenick, Deutschland
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